Rund um das geplante Logistikzentrum im Süden der Stadt Villach hat das Bundesverwaltungsgericht nun weitere juristische Sichtweisen geklärt.
Das Bundesverwaltungsgericht (BVwG) hat, wie berichtet, den Entscheid des Landes Kärnten gekippt – somit muss nun geprüft werden, ob eine Umweltverträglichkeitsprüfung notwendig ist, oder nicht. In einer weiteren juristischen Entscheidung könnte endgültig gerichtlich geklärt werden, ob ein solches Projekt ein Gewerbepark oder ein Logistikzentrum ist.
„Kein faktisches Schutzgebiet“
Der Bescheid des BVwG könnte sich auf noch weitere Verfahren rund um das geplante Projekt auswirken. Zum einen stellt das Gericht klar, dass es sich bei den Federauner Feldern um kein „faktisches Vogelschutzgebiet“ handelt.
Diese Entscheidung wird besonders für das Naturschutzverfahren zur Hochwasserfreistellung des Gesamtareals interessant. Denn dieses Verfahren ist derzeit noch beim Landesverwaltungsgericht anhängig. Ob die Experten in Klagenfurt zu einem anderen Schluss kommen, als das Bundesverwaltungsgericht, muss abgewartet werden.
Spannend ist außerdem die Betrachtung des Bundesverwaltungsgerichts zur Hochwasserfreistellung des Areals und der Verlegung der Schütter Straße. Denn hier wird die Rechtsmeinung der Stadt geteilt, dass es sich bei den beiden Maßnahmen um raumplanerische Maßnahmen und Vorleistungen handelt. Eine Entscheidung steht hier ebenfalls seitens des Landesverwaltungsgerichtes aus. „In der ersten Verhandlung wurde die Stadt aufgefordert, eine detaillierte Auflistung von Fakten anzuführen, die das öffentliche Interesse darlegen, mit denen die umfangreiche Zerstörung von Naturraum gerechtfertigt werden könnte“, so Anton Dicketmüller, Sprecher der Bürgerinitiative.
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