Geisel im Gazastreifen
Österreicher wird nicht vor Februar freigelassen
Mit dem jüngsten Abkommen zwischen Israel und der Hamas sollen 33 Geiseln freikommen. Der österreichisch-israelische Doppelstaatsbürger Tal Shoham steht auf dieser Liste, dürfte aber frühestens Mitte Februar wieder nach Israel zurückkehren.
Der 39-Jährige war am 7. Oktober 2023 gemeinsam mit seiner Ehefrau und den beiden Kleinkindern von der Hamas nach Gaza entführt worden. Adi, die vierjährige Tochter Yahel und der neunjährige Sohn Naveh wurden bereits nach einigen Monaten freigelassen. Tal Shoham kam in Israel zur Welt, seine Großmutter war eine Wienerin, die bald nach dem Anschluss von den Nazis vertrieben wurde. Seit mehreren Jahren haben die Nachfahren von Holocaust-Opfern Anspruch auf einen österreichischen Pass.
Bis der Familienvater freikommt, dürften noch ein paar Wochen vergehen, analysierte am Wochenende die „Kleine Zeitung“. Bei den Freilassungen machen Frauen und Kinder den Anfang, dann folgen Ältere und Verletzte. Wie berichtet, wurden am Sonntag in einem ersten Schritt drei junge Frauen freigelassen.
Schallenberg: „Längst überfällig“
„Wir freuen uns sehr über die Freilassung der ersten drei Geiseln und die #Waffenruhe!“, schrieb Österreichs Übergangskanzler Alexander Schallenberg (ÖVP) auf der Plattform X auf Englisch. „Dies war längst überfällig und kann nur der erste Schritt zur vollständigen Umsetzung der Vereinbarung sein, die zur Freilassung aller Geiseln, einschließlich Tal Shoham, führen wird. Viel mehr Hilfe muss die Menschen in #Gaza erreichen!“
Hier sehen Sie den Tweet von Alexander Schallenberg.
Im Gazastreifen werden nun noch 94 Verschleppte festgehalten. Laut Hamas soll die nächste Übergabe am kommenden Samstag erfolgen. Im Gegenzug kommen 1904 palästinensische Häftlinge aus israelischen Gefängnissen frei. Die ersten 90 wurden bereits aus dem Militärgefängnis Ofer im Westjordanland und einer Haftanstalt in Jerusalem freigelassen. Diese saßen etwa wegen leichter Delikte wie Steinwürfen oder illegalem Grenzübertritt im Gefängnis, aber auch wegen schwerer Straftaten wie Mord.
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