Zwei mutmaßliche Mitglieder einer Gaunerbande müssen sich seit Dienstag wegen Steuerhinterziehung in Wettlokalen am Landesgericht in Feldkirch verantworten. Bei den Steuererklärungen soll getrickst worden sein. Die Angeklagten bekannten sich bisher als nicht schuldig.
Die Anklage der Staatsanwaltschaft Feldkirch richtete sich an einen in der Schweiz wohnhaften Österreicher, eine Kroatin und zwei Rumänen. Zum Prozess erschienen allerdings nur der 49-jährige Österreicher und seine 42-jährige Ex-Gattin aus Kroatien.
Betrieb von drei Wettlokalen
Es geht um den Zeitraum 2016 bis 2018. Laut öffentlicher Anklägerin hatte der Erstangeklagte drei Wettlokale in Lustenau, Dornbirn und Hohenems betrieben und seine Gattin als Geschäftsführerin eingesetzt. Dabei soll bei den Steuererklärungen ordentlich getrickst worden sein.
Beide Angeklagten bekannten sich bislang für nicht schuldig. So sagte der Verteidiger des Erstangeklagten, Clemens Achhammer, sein Mandant habe zwar im Mai 2014 eine Gesellschaft gegründet. Die Geschäftsführertätigkeit habe dieser allerdings im Dezember 2014 abgegeben. „Im angeklagten Zeitraum von März 2016 bis Mai 2018 hatte mein Mandant nichts mit der Gesellschaft beziehungsweise dem Glücksspiel zu tun.“
„Habe nur gelegentlich ausgeholfen“
Der Angeklagte habe damals lediglich seine Frau, die in den Wettlokalen arbeitete, besucht. Fragen des Richters wollte der Erstangeklagte nicht beantworten. Anders die Zweitangeklagte, die bestreitet, jemals in einem der Wettlokale als Geschäftsführerin tätig gewesen zu sein. Sie sei nur Angestellte gewesen. „Ich habe nach dem Rechten geschaut, Bestellungen und Dienstpläne gemacht oder bin ab und zu für jemanden eingesprungen.“
In ihrer Einvernahme erzählt sie von den herrschenden chaotischen Zuständen in den Wettlokalen und davon, dass sich jeder sein Gehalt selbst aus der Kassa nahm. Manche Arbeiter hätten zusätzlich in die Kassa gegriffen und das Geld verspielt. Dabei belastet die 42-Jährige den Erstangeklagten schwer. So habe dieser mit dubiosen Leuten zu tun gehabt. Der Prozess wird fortgesetzt.
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