Zwei Kontrahenten wurde in St. Pölten nach einer handfesten Auseinandersetzung der Prozess gemacht: Einer der beiden fasste nun eine Geld- und Haftstrafe aus.
Idyllisch am See gelegen, ist der Campingplatz in St. Pölten bestens für eine Auszeit geeignet. Doch für zwei Streithähne wurde er zum „Tatort“. Einer kassierte eine bleibende Erinnerung in Form von Zahnabdrücken, der andere ließ ordentlich Zähne. Doch wie konnte es so weit kommen?
„Papa-Kind-Wochenende“
Es war der 17. August des Vorjahres, das Frequency-Festival war bereits voll im Gange. Ein 55-Jähriger hatte mit Freunden samt Kindern am Ratzersdorfer See für ein „Papa-Kind-Wochenende“ seine Zelte aufgeschlagen. Doch nicht alleine. In unmittelbarer Nähe campierte zum Unwillen des Geschäftsmannes auch ein junges Bodypainting-Model.
„Ich mag keine fremden Menschen“
Der 28-Jährige arbeitete am Festival in der Rollschuh-Disco. Doch sein Versuch, auf eine gute Nachbarschaft anzustoßen, endete in einer handfesten Auseinandersetzung. „Die Chemie hat nicht gestimmt. Ich mag keine fremden Menschen“, rechtfertigt sich der Geschäftsmann. Den Biss des 55-Jährigen in die Hand quittierte die „Rollschuh-Schönheit“ mit mehreren Faustschlägen. Das Opfer verlor in der Folge vier Schneidezähne.
Urteile sind nicht rechtskräftig
Nun mussten sich die beiden wegen wechselseitiger Körperverletzung vor Gericht verantworten. Und bekannten sich nicht schuldig. Während einer der Verteidiger einen Original-Gebissabdruck als Beweis vorlegte, versuchte der andere, den Richter für befangen zu erklären. Es half nichts. Der 28-Jährige fasste für seine Attacke 1200 Euro Geldstrafe samt acht Monaten bedingter Haft aus. Der 55-Jährige wurde freigesprochen – nicht rechtskräftig.
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