Am Dienstag fand der Mordprozess um die zerstückelte Leiche im Wiener Marchfeldkanal statt. Das Urteil: 20 Jahre Haft für den Angeklagten (39). Der Schuldspruch der Geschworenen wegen Mordes fiel einstimmig aus.
Bei der Strafbemessung wurden die Verwendung einer Waffe und das Nachtatverhalten als erschwerend gewertet. Es sei „schrecklich, wie dieser Körper entstellt wurde“, stellte die Vorsitzende Richterin Christina Salzborn in der Urteilsbegründung fest.
Und weiter: „Das war grauenhaft.“ Mildernd war die bisherige Unbescholtenheit des Mannes – dank dieses Umstands entging er wohl einer lebenslangen Freiheitsstrafe. Die Witwe und der Bruder des Getöteten bekamen ein Trauerschmerzengeld von 20.000 bzw. 15.000 Euro zugesprochen.
Finanzielle Gründe
Zur Tötung des 45-Jährigen soll es aus finanziellen Gründen gekommen sein. Der Mann soll dem Angeklagten Geld für eine in Aussicht gestellte geschäftliche Beziehung geborgt und dafür Krypto-Währungen und sein Auto verkauft haben. Laut Anklage wurde aus dem Geschäft nichts, die geborgte Summe zahlte der 39-Jährige seinem Gläubiger nicht zurück. Als der 45-Jährige sein Geld verlangte, besorgte sich der 39-Jährige dem Staatsanwalt zufolge einen Lattenhammer und schlug damit seinem Gläubiger bei einem Treffen in dessen Wohnung die Schädeldecke ein.
Der schreckliche Fund, den dann ein Fischer am 13. Jänner im Marchfeldkanal in Wien machte, ist kaum in Worte zu fassen. Statt eines Fisches hatte er einen menschlichen und bereits stark verwesten Unterschenkel an der Angel. Taucher der Polizei bargen in weiterer Folge 21 weitere Leichenteile, darunter den Kopf, den rechten Unterschenkel samt Fuß, beide Schulterblätter, mehrere Teile der Brust, mehrere Teile der Wirbelsäule und einige Organe.
Zerlegt wurde die Leiche einem gerichtsmedizinischen Gutachten zufolge „nicht professionell“. Demnach wurden mit einem Messer zunächst die Weichteile aufgeschnitten und die einzelnen Teile dann mit einer Säge und einer Hacke abgetrennt. Etliche Teile des Körpers dürften sich noch im Gewässer zwischen der Schwarzlackenau und Strebersdorf befinden. Bisher wurden beide Oberschenkel, das Becken und beide Arme nicht gefunden.
„Mafiöse Hintergründe“
Anhand des Schädels war die Todesursache feststellbar. Sein Mandant habe hingeschlagen, hatte Verteidiger Manfred Arbacher-Stöger beim Prozessauftakt im vergangenen Dezember eingeräumt. Es gebe aber „mafiöse Hintergründe“. Der Angeklagte habe „Anweisungen“ eines gewissen Mike befolgt.
Wie eine Zeugin am zweiten Verhandlungstag berichtete, hatte der Angeklagte auch ihr Geld geschuldet. Sie hatte ihm 16.000 Euro überlassen. Als sie den Betrag wieder haben wollte, habe der Mann ihre Anrufe zunächst nicht beantwortet und dann vorgegeben, er sei im Spital, wo man ihm eine Niere entfernt hätte. Später habe sie 1000 Euro bekommen. Als sie den Rest begehrte, sei der Mann „mit immer neuen Ausreden“ gekommen: „Er hat behauptet, nach seiner Nieren-OP seien die Nähte aufgerissen.“
Vermisstenanzeige aufgegeben
Ein Freund des Getöteten, der auch mit dem Angeklagten gut bekannt war, erzählte im Anschluss, er habe nach dem Verschwinden des 45-Jährigen auf einer Polizeiinspektion eine Abgängigkeitsanzeige erstatten wollen: „Die haben mich nicht ernst genommen.“ Ihm sei von einem Polizeibeamten erklärt worden, „dass man in Österreich nicht einfach so verschwindet.“ Der 45-Jährige sei vermutlich in den Urlaub gefahren. Er habe daher eine andere Polizeiinspektion gesucht, wo seine Anzeige entgegengenommen wurde.
Der 45-Jährige galt seit Ende November 2023 als vermisst. Im Jänner wurde dann seine zerstückelte Leiche im Marchefeldkanal gefunden.
„Albanische Mafia“ sei im Spiel gewesen
Nach der Festnahme hatte der 39-Jährige zunächst ein Geständnis abgelegt. Davon war zuletzt keine Rede mehr. Der Angeklagte behauptet weiterhin, die „albanische Mafia“ sei im Spiel gewesen. Er sei an den Tathandlungen beteiligt gewesen, aber dazu gezwungen worden.
Er habe sich mit dem späteren Opfer selbstständig machen wollen. Das sei schiefgegangen. Der 45-Jährige hatte nämlich Drogen und Blüten unterschlagen. Um das zu sanktionieren, sei er von einem Mafia-Mitglied namens „Mike“ aufgefordert worden, einen Hammer und Nägel zu besorgen. Dann sei es zu einem ersten Treffen in der Wohnung des 45-Jährigen gekommen.
Zwei Hammerschläge gegen den Kopf
Tags darauf sei man neuerlich in dessen Wohnung gegangen, worauf der Mafioso ihm erklärt habe, der 45-Jährige müsse sterben. „Mike“ habe mit dem Hammer den ersten Schlag verursacht, dann sei er gezwungen worden, dasselbe zu tun, lautet die Verantwortung des Angeklagten. Das habe er gemacht. Er hatte zweimal hingeschlagen.
Dafür musste sich am Dienstag der 39-Jährige verantworten und bekam 20 Jahre Haft. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
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