Haft für 18-Jährigen

Richterin zu Räuber: „Sie nehmen das nicht ernst!“

Salzburg
21.01.2025 17:22

Ein Jung-Krimineller (18) mit sieben Vorstrafen machte Mitte Oktober den Aufpasser für zwei 13-Jährige, die eine Trafik in Salzburg ausraubten. Vor Gericht legte er ein Geständnis ab, schob die Gründe auf sein Drogen-Problem. Nach klaren Worten der Richterin setzte es drei Jahre unbedingte Haft, nicht rechtskräftig. 

Zum siebten Mal saß der erst 18 Jahre alte und gebürtige Salzburger in einem Verhandlungssaal der Strafjustiz, diesmal sogar vor zwei Richtern und drei Schöffen. Innerhalb von drei Jahren hat der Jung-Kriminelle eine Fülle an Vorstrafen gesammelt, darunter ein schwerer Raub unter Einsatz einer Pistole. Und beim Prozess am Dienstag ging es wieder um einen Raubüberfall: Am 10. Oktober hatte er zwei 13-Jährige getroffen, um die Trafik am Lieferinger Spitz in Salzburg auszurauben. Die Unmündigen waren mit Maske und Messer bewaffnet, der Angeklagte machte den Aufpasser, erklärte der Staatsanwalt: „Der 18-Jährige hat die beiden bestärkt und wusste genau Bescheid.“ Zudem hat er Wochen zuvor ein Fahrrad aufgebrochen und gestohlen.

Angeklagter schob alles auf Drogensucht
Und mit dem Arbeitsfahrzeug seines Opas fuhr er auch unerlaubt herum, bis er es bei einem Unfall schrottete – ohne einen Führerschein zu besitzen. „Er ist auf die schiefe Bahn geraten“, meinte Verteidiger Peter Macheiner und betonte, dass die Raub-Idee von den 13-Jährigen kam – nicht vom Angeklagten. Die hätten nämlich Drogen-Schulden gehabt, weil einer der beiden Unmündigen tags zuvor mit 100 Gramm Cannabis erwischt worden sei. Suchtgift war auch danach Thema, da der Angeklagte beim Geständnis alles auf seine Drogensucht schob und Therapie statt Haft wolle – dabei machte er auch absurd hohe Angaben zu seinem täglichen Konsum.

Daraufhin riss der Richterin der Geduldsfaden: „Glauben Sie, dass wir jede Geschichte von ihnen glauben? Sie haben uns das Gleiche schon 2023 erzählt. Sie nehmen das alles nicht ernst.“

Das nicht rechtskräftige Urteil: drei Jahre unbedingte Haft plus vier weitere Monate aus der letzten Bewährungsstrafe.

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