Das kriminelle Duo hatte im vergangenen Jahr gebrauchte, aber dennoch sündteure Fahrräder gestohlen. Wegen gewerbsmäßigen Diebstahls standen die zwei am Mittwoch vor Gericht.
Seit August sitzen der 36-jährige Erstangeklagte und sein 24-jähriger Bruder in Untersuchungshaft. „Eine lange Zeit“, meint der Verteidiger des älteren Angeklagten. Dieser will lediglich einmal bei einem Fahrraddiebstahl dabei gewesen sein. Insofern habe sein Mandant eine untergeordnete Rolle gespielt, argumentiert der Anwalt. Das allerdings widerlegen Zeugen im Verlauf der Verhandlung. Der Zweitangeklagte hingegen zeigt sich vollumfänglich geständig.
Konkret geht es um den Zeitraum von April bis August 2024 und um eine Vielzahl an Fahrrädern, vornehmlich E-Bikes, die sich die zwei Rumänen unter den Nagel gerissen haben. Der Neuwert laut Staatsanwalt: rund 50.000 Euro. Egal ob vor dem Krankenhaus, dem Einkaufsmarkt oder der Wohnanlage – völlig ungeniert machten sich die Angeklagten am helllichten Tag ans Werk, flexten Fahrradschlösser auf und fuhren mit den Bikes davon.
Eine Zeugin berichtet: „Ich saß auf dem Balkon. Da sah ich, wie sich der Erstangeklagte an meinem 5600 Euro E-Bike zu schaffen machte. Als ich ihm zurief, er solle die Finger davonlassen, flüchtete er samt Rad.“ Dank einer weiteren Zeugin, die die beiden Männer während eines Diebstahls vor dem Dornbirner Krankenhaus fotografiert hatte, klickten im August die Handschellen.
Rührselige Geschichte von kranker Mutter
Im Prozess am Landesgericht Feldkirch folgte die große Reue. „Es tut mir wahnsinnig leid, was ich getan habe“, entschuldigt sich der 36-Jährige. Bis zum Schluss der Verhandlung behauptet er, sich aufgrund seiner „Kifferei“ nur an einen Diebstahl zu erinnern. Weitaus rührseliger ist die Erklärung des siebenfach vorbestraften und hafterfahrenen Zweitangeklagten. „Meine Mutter hatte einen Herzinfarkt. Außerdem leidet sie an Krebs. Ich habe die Fahrräder nur gestohlen, um für sie Medikamente zu kaufen.“ Pro weiterverkauftem Bike habe er nur zwischen 70 und 75 Euro kassiert, jammert der 24-Jährige und bittet um ein mildes Urteil. Auch habe er sich bei der Polizei kooperativ gezeigt, wodurch einige Fahrräder wieder an deren Besitzer übergeben werden konnten.
Aufgrund der langen Vorstrafenliste des Zweitangeklagten bleibt Richter Alexander Wehinger jedoch hart. Er schickt den 24-jährigen zwei Jahre ins Gefängnis. Den Erstangeklagten verurteilt er als Mittäter zu einer teilbedingten Haftstrafe von 18 Monaten, davon 12 auf Bewährung sind. Da Letzterer bereits fünf Monate in Untersuchungshaft gewesen ist, lässt ihn der Herr Rat noch im Gerichtssaal enthaften.
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