Prozess in Innsbruck

Tödliche Explosion bei Entsorger: Frauen angeklagt

Tirol
23.01.2025 06:00

Nach der fürchterlichen Explosion bei einem Tiroler Entsorgungsunternehmen standen am Mittwoch zwei Mitarbeiterinnen als Gefahrengutbeauftragte vor Gericht. Sie wiesen die Schuld von sich. Nun ist ein Gutachter am Wort.

Das Drama nahm im Dezember 2023 seinen Lauf: Der Mitarbeiter (57) lud im Unterländer Entsorgungsunternehmen einen Behälter mit leeren und halb leeren Spraydosen aus einer Problemstoffsammlung von seinem Lkw ab. Das 200-Liter-Metallfass explodierte jedoch aufgrund des Drucks im Inneren und verletzte den Mann schwer. Er wurde vor Ort noch reanimiert, verstarb aber am Tag darauf.

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Alle Fahrer sind für den richtigen Umgang mit solchen Transporten geschult.

Die Erstangeklagte beim Prozess

Metallfass ungeeignet, zwei Frauen angeklagt
Ins Visier der Ermittlungen gerieten als Gefahrengutbeauftragte zwei Frauen (51 und 52 Jahre), die vom tragischen Tod ihres Arbeitskollegen tief betroffen waren. Sie sahen die Schuld für die Explosion jedoch nicht bei sich. Laut Anklage sollen sie es jedoch unterlassen haben, den Gefahrenguttransport adäquat zu überprüfen und gegebenenfalls das Metallfass gegen einen geeigneten Behälter auszutauschen. „Alle Fahrer sind für den richtigen Umgang mit solchen Transporten geschult“, argumentierte die Erstangeklagte gegen die Anklage wegen fahrlässiger Tötung.

Der Prozess fand im Schwurgerichtssaal statt, fällt jedoch in die Zuständigkeit einer Einzelrichterin. (Bild: Christof Birbaumer / Kronenzeitung)
Der Prozess fand im Schwurgerichtssaal statt, fällt jedoch in die Zuständigkeit einer Einzelrichterin.

Verweis auf Schulung der Fahrer
Zudem hätte der Fahrer – und die Lenker des Unternehmens generell – aufgrund dieses Wissens die Ladung in dieser Form erst gar nicht aufladen dürfen. Selbst habe sie die strafrechtlich relevante Ladung vor der Ausladung zwar nicht überprüft, aber es gelte die Fahrer-Schulung sowie der „Vertrauensgrundsatz“.

Stichprobenkontrollen seien üblich
Fast identisch argumentierte die Zweitangeklagte. „Wenn der Fahrer bemerkt, dass das Fass den falschen Deckel für die Fuhre hat, darf er es gar nicht erst mitnehmen“, betonte sie. Konkret ging es beim Deckel darum, ob es einer mit Löchern war, damit der Druck entweichen kann. „Zudem hätte er es bei uns melden müssen“, ergänzte die stellvertretende Gefahrengutbeauftragte. Auch sie räumte ein: „Ich bin nicht täglich draußen, führe aber immer wieder Stichprobenkontrollen durch.“

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Die Gemeinde steht bei dieser unglücklichen Kette am Anfang

Der Verteidiger der Erstangeklagten

Auch die Verteidiger der beiden Frauen hatten auf deren Unschuld hingewiesen. Es gebe auch eine gewisse Verantwortung des „Absenders“, in diesem Fall also der Gemeinde, von deren Altstoffsammlung die Spraydosen stammten. „Die Gemeinde steht bei dieser unglücklichen Kette am Anfang“, sagte der Verteidiger der Erstangeklagten.

Nach rund sechs Stunden wurde die Verhandlung vertagt. Beim nächsten Termin ist ein Sachverständiger am Wort, der die näheren Umstände beleuchten soll. Für die Frauen gilt die Unschuldsvermutung.

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