Einige Anrainer am Grazer Buchkogel werden kostenlos mit Brennholz aus Stadtwäldern versorgt. Ein Fall von „Freunderlwirtschaft“? Mitnichten. Dahinter stecken historische Bezugsrechte.
Der Buchkogel im Westen der Landeshauptstadt ist ein beliebtes Naherholungsgebiet. Aufmerksamen Spaziergängern ist in den letzten Wochen aufgefallen, dass Forstarbeiter der Stadt Graz hier fein säuberlich Brennholz zurechtgeschnitten und gestapelt haben (siehe Foto oben) – welches dann von Privatpersonen abgeholt wird. Der Verdacht der kritischen Beobachter: Werden hier einige privilegierte Personen mit kostenlosem Holz aus Stadtwäldern versorgt?
Bezugsrechte aus dem 19. Jahrhundert
„Das ist keinesfalls Freunderlwirtschaft. Diese Entnahmen basieren auf alten Brennholzbezugsrechten, die sogar im Grundbuch eingetragen sind“, erklärt der Grazer Stadtförster Peter Bedenk auf „Krone“-Anfrage. Als die Stadt Graz die Wälder am Buchkogel im Jahr 1996 vom Stift Admont erworben hat, gingen diese historischen Verpflichtungen an die Stadt über.
Die Regulierungsurkunde geht auf das Jahr 1858 zurück. K.-u.K-Lokalkommissionen haben je nach Liegenschaft bestimmte Holzbezugsrechte festgelegt.
Jörg Hübler, Agrarbezirksbehörde Steiermark
Ursprünglich waren diese als Gegenleistung für am Buchkogel ansässige kleine Keuschler gedacht, die dafür während des Jahres bei der Waldpflege geholfen haben. „Die dementsprechende Regulierungsurkunde geht auf das Jahr 1858 zurück. K.-u.K-Lokalkommissionen haben je nach Liegenschaft bestimmte Holzbezugsrechte festgelegt“, erklärt Jörg Hübler von der Agrarbezirksbehörde Steiermark, die für die Regulierung dieser sogenannten Einforstungsrechte zuständig ist.
„Überschaubare Menge“
Diese Urkunden sind zeitlich unbefristet und somit bis heute rechtsgültig. Sie verfallen auch bei Eigentümerwechsel nicht, und ohne ausdrücklichen Verzicht können die Bezugsrechte seitens Stadt nicht aufgelöst werden. Zehn Liegenschaften im Bereich des Stadtwalds am Buchkogel profitieren noch heute davon. „Es geht dabei um rund elf Raummeter, also eine überschaubare Menge“, so der Stadtförster.
Dass die Stämme sogar zugeschnitten werden, ist kein freiwilliger Service: Es ist genau festgelegt, in welcher Form das Holz bereitgestellt werden muss. Betroffen von der kuriosen Regelung ist am Buchkogel auch das Österreichische Bundesheer als Waldeigentümer. Und es ist keineswegs ein Grazer Phänomen: Derartige Holzbezugsrechte sind im ganzen deutschsprachigen Raum verbreitet.
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