Renault liegt im Wettrennen um preisgünstige Elektroautos in hoffnungsvoller Position. Im Laufe des kommenden Jahres wollen die Franzosen mit dem Kleinstwagen Twingo erstmals ein Modell aus europäischer Produktion im Bereich von 20.000 Euro anbieten. Wie soll das gehen?
„Wir werden den angekündigten Preis halten“, verspricht Markenchef Fabrice Cambolive und nennt drei Gründe für die günstige Positionierung.
Zum einen habe die Nutzung der bestehenden Kleinwagen-Plattform für die etwas größeren Modelle R4 und R5 die Kosten gedrückt, so der Manager. Hinzu kommt ein hohes Entwicklungstempo: Zwischen Ankündigung und Marktstart sollen nur rund zwei Jahre liegen.
„Wenn Sie den Zeitaufwand für ein Projekt senken, senken Sie automatisch die Kosten.“ Als dritten Grund nennt er die Auslagerung bestimmter Entwicklungsleistungen nach Indien und China.
Renault hatte die erste Twingo-Studie Ende 2024 auf dem Pariser Salon vorgestellt. Anfang 2025 gab es in Brüssel erstmals einen Ausblick auf den Innenraum zu sehen.
Während sich das Exterieur sehr stark am Ur-Twingo orientiert, trägt das Cockpit die aus anderen neueren Modellen der Marke bekannten Züge, etwa große Displays in der Mittelkonsole und hinter dem Lenkrad.
Technische Details halten die Franzosen bislang weitgehend zurück, klar ist aber, dass der Twingo nur elektrisch zu haben sein wird und über günstige Batterien mit neuer LFP-Chemie verfügen wird. Die Reichweiten dürften in der Basis im 300-Kilometer-Bereich liegen.
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.