Erst Ende Juni wurde der 30-Jährige wegen Stalkings seiner Ex-Freundin verurteilt. Kaum hatte er einen Fuß aus dem Verhandlungssaal gesetzt, schickte er wieder E-Mails und rief sie an – auch nach seiner Festnahme terrorisierte er sie und ihre Familie weiter. Nun sitzt er erneut im Wiener Landesgericht. Neben einer Haftstrafe wird er nicht rechtskräftig untergebracht.
Es ist nicht sein erstes Mal im Wiener Landesgericht und es ist auch nicht das erste Mal, dass er sich mit dem Vorwurf des Stalkings konfrontiert sieht. Erst Ende Juni wurde der 30-Jährige nicht rechtskräftig zu sieben Monaten Haft verurteilt. Weil er vors Oberlandesgericht Wien ziehen möchte, wurde die Strafe noch nicht vollzogen. Einen Lerneffekt hatte das bei dem jungen Mann offenbar keinen – er soll seine Ex nämlich einfach weiter beharrlich verfolgt haben.
Fast 1500 Anrufe in drei Monaten
Mehrmals täglich soll er die Frau mit Drohungen kontaktiert haben, ab 28. Juni 2024 habe er 159 E-Mails geschrieben und 1465 Mal angerufen. „Das ist auch der Tag seiner letzten Verurteilung und das geht bis 17. September, dem Tag seiner Festnahme“, stellt die Staatsanwältin den Tatzeitraum klar.
Sie sind festgenommen worden und haben ihre Beschuldigtenrechte ausgenutzt, um weitere Drohungen auszusprechen.
Beisitzende Richterin im Schöffenprozess
Mutter und Schwester vor Beamten gedroht
Doch auch mit der Festnahme durch die Polizei war noch lange nicht Schluss. „Sie sind festgenommen worden und haben ihre Beschuldigtenrechte ausgenutzt, um weitere Drohungen auszusprechen“, fasst die beisitzende Richterin zusammen. Auf der Polizeiinspektion rief er nämlich die Mutter des Opfers an: „Guten Tag, ich sage Ihnen, das Erste, wenn ich hier wegkomme, ich komme und ich töte Ihre Tochter.“ Damit nicht genug, kontaktierte er auch die Schwester: „Hallo, ich bin gerade in der Zelle. Egal wann ich wieder rauskomme, ob morgen oder in einem Jahr, das Erste, was ich mache, ist, ich töte deine Schwester.“
„Haben Sie das so gesagt“, will der vorsitzende Richter wissen. Der 30-jährige Wiener sitzt lässig zurückgelehnt im Anklagestuhl: „Ja, kann man so annehmen. Die Polizisten sind gegenüber von mir gesessen.“ Zu den Vorwürfen des Stalkings und der gefährlichen Drohung bekennt er sich formal schuldig – „Ich bin geständig.“
„Das waren keine Morddrohungen“
Schnell wird das im Prozess durch seine Aussagen jedoch relativiert. „Ich wollte, dass sie Mitleid mit mir haben, aber keine Angst.“ und „Das waren eigentlich keine Morddrohungen.“ Auf Anraten seines Verteidigers jedoch: „Ich muss mich geständig verantworten.“
Zwei Jahre Gefängnis und Einweisung
Denn für den Angeklagten geht es um einiges. Er hat bereits fünf Vorstrafen auf seinem Konto. 5000 Euro an Verwaltungsstrafen sind noch offen, weil der Wiener laufend gegen die einstweilige Verfügung seiner Ex-Freundin verstoßen hat. Die Staatsanwaltschaft beantragt auch die Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum. Eine kombinierte Persönlichkeitsstörung mit narzisstischen Anteilen würde den 30-Jährigen laut psychiatrischen Gutachten gefährlich machen.
Dem folgt der Schöffensenat. Außerdem wird der Angeklagte zu zwei Jahren Gefängnis verurteilt; zwei offene bedingte Strafen werden widerrufen. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch der junge Wiener geben keine Erklärung ab.
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