Seit gut einem halben Jahr arbeiten Bürgerinitiativen gegen Windkraft unter dem Namen „Gegenwind in Kärnten“ zusammen. Sie sehen ihre Arbeit als Grund für das Ergebnis der Befragung und fordern einen Stopp für Projekte von der Landespolitik. Ehemaliger Richter erteilt Anfechtung eine Absage.
„Das war ein klares Fehlverhalten der Politiker. Sie haben uns unterschätzt und heruntergespielt, was in den betroffenen Gemeinden passiert“, kritisiert Christa Hintermann, Sprecherin von „Gegenwind in Kärnten“. „Die Politik muss sich klar bekennen: Ja oder Nein zur Windkraft.“ Für Hintermann, die bei Arriach mit ihrer Familie den „Bodenhof“ führt, liegt die Verantwortung für die Emotionalität der Debatte klar bei der Politik: „Das kommt davon, wenn man keine Richtung vorgibt.“
Ihr Aktivismus begann mit geplanten Windrädern am Wöllaner Nock 2019: „Ein Stich ins Herz.“ Ein Projekt bei Gnesau führte sogar zu einer Demonstration vor der Kärntner Landesregierung, die Volksbefragung zur Zusammenarbeit mit anderen Bürgerinitiativen als „Gegenwind in Kärnten“. Mit dabei ist auch die Bewegung aus dem Lavanttal.
Dort war 2020 die Umweltverträglichkeitsprüfung für das Projekt Bärofen der Startpunkt für die Initiative – angeführt von Robert Gritsch, der jetzt auch Sprecher von „Gegenwind in Kärnten“ ist. Er verweist auf den Einfluss der Initiativen auf das Ergebnis der Befragung und warnt: „Sollte die Reaktion ignorant sein, befürchten wir wirklich eine Verschärfung des politischen Klimas.“
Während sich die Politik und die verschiedenen interessierten Parteien noch mit der Bedeutung des Ergebnisses beschäftigen, ist die Debatte durch einen juristischen Vorstoß um eine Facette reicher geworden. Der Lavanttaler Ökostrompionier Franz Dorner will das Ergebnis beeinspruchen: „Als Staatsbürger muss einem das Recht zugestanden werden, dass eine Volksbefragung rechtlich einwandfrei abläuft.“ Er stößt sich dabei besonders an der Fragestellung und sammelt jetzt Unterschriften.
Unterstützung bekommt er von der Grünen Wirtschaft Kärnten. „Die Fragestellung der Volksbefragung ist ein Paradebeispiel für Suggestion: Mit der Formulierung ‘zum Schutz der Kärntner Natur (einschließlich des Landschaftsbildes)‘ wird bewusst ein emotionales Bild erzeugt“, erklärt Regionalsprecher Markus Ertel.
Als Richter habe ich große Erfahrung mit Suggestivfragen. Die Formulierung der Befragung halte ich für neutral.
Arnold Riebenbauer, 1. Stellvertreter des Vorsitzenden ÖAV Kärnten
Bild: Felix Justich
Dieser Einschätzung erteilt ein ehemaliger Kärntner Richter eine deutliche Absage. „Eine Anfechtung halte ich für etwas verwegen. Der Verfassungsgerichtshof hat ganz andere Formulierungen als zulässig befunden“, erklärt Arnold Riebenbauer vom Kärntner Alpenverein und verweist auf eine Tiroler Volksbefragung zu Olympischen Spielen. Er stellt überhaupt in Zweifel, ob eine Berechtigung zur Anfechtung besteht: „Dafür braucht es einen aktuellen und nicht bloß einen potenziellen Schaden.“
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