Kein Kavaliersdelikt

Fahrerflucht auf Piste: Es drohen drei Jahre Haft

Tirol
24.01.2025 07:00

Viele wissen es nicht: Wer auf der Skipiste einen Unfall verursacht und dann einfach abhaut, ohne sich um den Verletzten zu kümmern, muss mit einer harten (Haft)Strafe rechnen. Die Quote ist beachtlich hoch.

Auch auf den heimischen Skipisten „kracht“ es tagtäglich. Mehr als 500 Unfälle zählte die Tiroler Alpinpolizei seit 1. November des Vorjahrs. Und mehr als 110 Mal machte einer der Unfallbeteiligten das, was auch immer wieder Autofahrer nach Unfällen tun: Er bzw. sie suchte das Weite – kein Kümmern um Verletzte, keine Bekanntgabe der Identität.

Rund 20 Prozent „verschwinden“
„In den vergangenen 20 Jahren lag der Prozentsatz von Fahrerflucht auf der Piste in Tirol zwischen 18 und 23 Prozent“, weiß Franz Markart, Ausbildungsleiter der Tiroler Alpinpolizei. Die Zahlen für den heurigen Winter weichen kaum von jenen der Vorsaison ab.

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Wenn einer zwar hilft, aber vergisst, seine Identität mitzuteilen, dann ist das ein Problem für die spätere Wahrung der Opferrechte.

(Bild: Markart)

Franz Markart, Ausbildungsleiter Tiroler Alpinpolizei

Doch wie können Exekutive und Justiz gegen Fahrerflüchtige auf Ski oder Snowboard vorgehen? „Ein eigenes Skirecht gibt es nicht, aber man zieht die Pistenregeln der FIS für die Rechtsprechung heran“, sagt Markart. So ist eine Person zu Hilfe verpflichtet, sobald jemand zu Schaden kommt, und hat auch die Identität bekannt zu geben.

Fahrlässige Körperverletzung
Wer auf der Piste einen anderen Wintersportler quasi über den Haufen fährt, gegen den wird wegen fahrlässiger Körperverletzung ermittelt. Darauf stehen bis zu drei Monate Haft.

Im Stich lassen von Verletztem
Wer dann auch noch davonfährt, ohne sich um das Opfer zu kümmern, lässt einen Verletzten im Stich. „Dafür sieht das Gesetz bis zu einem Jahr Haft vor“, weiß Franz Markart. Ist die Person schwer verletzt, so drohen bis zu zwei Jahre Haft. Gab es einen Toten, erhöht sich der Strafrahmen auf drei Jahre.

Personenbeschreibung wichtig
Ob die Polizei Fahrerflüchtige erwischt, hängt stark von der Personenbeschreibung ab. In dem Zusammenhang erinnert sich Markart an einen kuriosen Fall. Eine als Micky-Maus verkleidete Person hatte nach einem Unfall das Weite gesucht. „Das war dann nicht schwierig“, schmunzelt Markart.

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