Donnerstagfrüh hatten für René Benko in seinem Innsbrucker Büro die Handschellen geklickt. Am frühen Abend wurde er in die Justizanstalt (JA) Wien-Josefstadt eingeliefert, wo er derweil eine Einzelzelle im „Grauen Haus“ – so wird die JA seit den Anfängen ihres Bestehens von den Wienern genannt – bezogen hat. Am Freitag wurde schließlich die U-Haft über den Rekordpleitier verhängt.
Die Entscheidung ist rechtskräftig und gilt vorerst bis 7. Februar, dann muss über eine Verlängerung entschieden werden. Wie die „Krone“ erfuhr, hüllte sich Benko auch bei seinem Termin vor dem Haftrichter im Beisein seines Anwalts Norbert Wess in Schweigen, er macht weiter keine Angaben zu den Vorwürfen der WKStA.
Videoüberwachte Einzelzelle
Da die Strafprozessordnung vorsieht, dass Untersuchungshäftlinge nicht mit anderen Untersuchungshäftlingen in einer Zelle untergebracht werden, wenn sie nicht oder nur wegen geringfügiger strafbarer Handlungen vorbestraft sind, ist Benko alleine in einer Zelle untergebracht und wird – bei prominenten Fällen ein Standardprozedere – derzeit videoüberwacht.
Benko darf eigene Kleidung tragen
Als U-Häftling darf Benko grundsätzlich eigene Unterwäsche und Kleidung tragen und kann eigene Bettwäsche benutzen. Außerdem darf er jene eigenen Gegenstände nutzen, die ihm bei der Aufnahme in der JA nicht abgenommen wurden. Zudem hat Benko das Recht, Nahrungs- und Genussmittel nach den Regeln des heimischen Strafvollzugs zu beziehen. Kulinarisch muss der einstige Finanzjongleur wohl einige Abstriche machen – wir berichteten.
Recht auf zwei Besuche pro Woche
Der 47-jährige Immobilienjongleur, dem unter anderem vorgeworfen wird, Investoren betrogen und Gläubiger geschädigt zu haben, darf sich selbst beschäftigen und ist nicht zur Arbeit verpflichtet. Benko darf zudem Zeitungen beziehen und hat ein Recht auf zwei, je maximal halbstündige, Besuche pro Woche.
An welchen Tagen Benko – die Besuchstage sind Montag und Mittwoch bzw. Dienstag und Donnerstag – Besucher empfangen darf, richtet sich nach der zuständigen Geschäftsabteilung (Aktenzahl). Allerdings muss vorweg eine Besuchsgenehmigung bei der zuständigen Staatsanwaltschaft, im konkreten Fall bei der WKStA, eingeholt werden.
Spätestens zwei Wochen nach Festnahme ist entweder eine erste Haftverhandlung durchzuführen oder hat eine Freilassung zu erfolgen. Bei dieser Haftverhandlung wird geprüft, ob die Haftvoraussetzungen für Benko weiterhin gegeben sind – wovon in diesem Fall auszugehen ist.
Maximal sechs Monate U-Haft
Grundsätzlich darf die Untersuchungshaft maximal sechs Monate dauern. Unter bestimmten Umständen kann sie allerdings bis zu einem Jahr – bzw. bei Verdacht eines Verbrechens, das mit einer Freiheitsstrafe, die fünf Jahre übersteigt, bedroht ist – sogar bis zu zwei Jahre dauern. Wenn nach diesen zwei Jahren noch kein Prozess begonnen hat, müsste Benko aber sofort freigelassen werden.
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