Jugendschutz

Wien schickt 20 „Kinderspione“ in Trafiken

Wien
24.01.2025 16:00

Wien soll in den nächsten Wochen ein strengeres Jugendschutzgesetz bekommen. Damit kommen nicht nur neue Verbote – sie werden auch strenger kontrolliert. Dafür werden Minderjährige gesucht, die Trafiken, aber auch Verkaufsstellen von Alkohol als Testkäufer auf die Probe stellen sollen,

Noch vor der Wien-Wahl will Jugendstadtrat Christoph Wiederkehr (NEOS) ein strengeres Jugendschutzrecht durchbringen, wie von der „Krone“ bereits berichtet tatsächlich inklusive jugendlichen Testkäufern, die überprüfen sollen, ob das dann strikte Verkaufsverbot von Nikotinprodukten aller Art für Minderjährige eingehalten wird. Der Hintergrund: Das jetzige Gesetz war ohnehin überholungsbedürftig, da es nur Tabak kennt, aber keine – bei der Jugend populären – Produkte wie Pouches und Vapes.

Zügel bei Jugendschutz werden angezogen
Bei der Gesetzesverschärfung geht es aber nicht nur um Nikotin. Sie bringt neben dem allgemeinen Verbot „jugendgefährdender Gegenstände“ – etwa Pornografie, aber auch extremistische Pamphlete – auch ein Verbot von Wetten für Jugendliche, sowohl online als auch in Lokalen. Bisher waren Jugendlichen nur Glücksspiele verboten. Wetten sind laut Gesetz aber kein Glücksspiel. Das Glücksspiel- und Wettverbot soll in weiterer Folge ebenso von den „Kinderspionen“ kontrolliert werden. Vorerst sollen sie sich aber um die Verkaufsverbote für Alkohol und Nikotinprodukte kümmern.

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Wir wollen Gespräche und Beratung anbieten und nur in letzter Konsequenz strafen.

(Bild: Urbantschitsch Mario/Mario Urbantschitsch)

Vizebürgermeister Jugendstadtrat Christoph Wiederkehr

Als Testkäufer gesucht werden 15 bis 20 Mädchen und Buben bis zum 16. Lebensjahr. Sie brauchen die Einwilligung der Obsorgeberechtigten und werden auf ihrer „Mission“ von Mitarbeitern der Psychosozialen Dienste Wien (PSD) begleitet. Behalten dürfen sie die gekauften Dinge natürlich nicht. Dafür winkt eine Aufwandsentschädigung. Eine Einkaufstour wird wohl um die drei Stunden dauern. Vor ihrer Tätigkeit werden die Jugendlichen eingehend geschult, verspricht Ewald Locher, Leiter der PSD-Sucht- und Drogenkoordination.

Wie die Testkäufe ablaufen sollen
Man wisse aus Studien anderer Länder, dass die Testkäufe ein effektives Mittel zur Durchsetzung von Jugendschutzmaßnahmen seien, begründet Locher den Schritt. Dabei gehe es „nicht darum, Unternehmen an den Pranger zu stellen oder zu strafen, sondern darum, Bewusstsein zu schaffen“. Nur bei „wiederholten Verstößen mit Gewinnabsicht“ sei man für Strafen. Das sei dann allerdings Sache der Polizei und nicht des Jugendschutzes. Das Gesetz ermöglicht Strafen bis zu 15.000 Euro.

Für immer mehr Jugendliche sind die Nikotinbeutel, auch Pouches oder Snus genannt, der Einstieg in die Nikotinsucht. (Bild: giovanni/stock.adobe.com)
Für immer mehr Jugendliche sind die Nikotinbeutel, auch Pouches oder Snus genannt, der Einstieg in die Nikotinsucht.

Die Kontrollkäufe müssen die Jugendlichen immer in Begleitung ihres erwachsenen Begleiters machen. Das wird jedoch so verdeckt geschehen wie möglich, ist zu hören. Der erwachsene Begleiter könnte etwa erst nach dem Jugendlichen die Trafik betreten oder sich im Supermarkt hinter dem Jugendlichen bei der Kasse anstellen. Werden dem Jugendlichen Alkohol oder Nikotinprodukte verkauft, wolle man vor allem mit den Verantwortlichen beratend „ins Gespräch kommen“.

Wiederkehr drängte außerdem auf ein bundesweites Gesetz zum Schutz der Jugend. Gerade hier sei „Prävention wichtig, um zu verhindern, dass Sucht ein Leben lang zum Begleiter wird“. Für Jugendschutz sind zwar die einzelnen Bundesländer zuständig, für Werbeverbote müsste jedoch der Bund tätig werden. Tirol und die Steiermark haben bereits Jugendschutzvorschriften, wie Wien sie nun plant. Abseits davon gibt es zwar ein gemeinsames Bekenntnis aller Bundesländer, beim Jugendschutz die Zügel anzuziehen. Vorerst aber wird das strengere Gesetz nur bis zur Wiener Stadtgrenze gelten.

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