Ein betrunkener Oberländer attackiert seine Ex-Lebensgefährtin. Als sein Bruder einschreitet, zieht er ihm einen Holzprügel über den Schädel.
Seit Jahren kämpft der Angeklagte mit seinen Dämonen – Alkohol und Drogen. Diese tragen offenbar Mitschuld am aggressiven Verhalten und den daraus resultierenden Straftaten, die ihm in der Vergangenheit vier einschlägige Vorstrafen bescherten. Aus der jüngsten Verurteilung vom April 2023 sind noch zwölf Monate Haft offen. Im Falle eines Schuldspruchs in der aktuellen Causa droht ihm der Widerruf der damals zur Bewährung ausgesetzten Strafe. Angeklagt ist der Arbeitslose dieses Mal wegen Nötigung und Körperverletzung. Die Opfer sind seine Ex-Lebensgefährtin und sein Bruder. Betrunken und unter Einfluss von Benzodiazepinen taucht der Aggressive plötzlich in der Wohnung seiner Ex im Oberland auf, um Schulden bei ihr einzutreiben und seine Sachen zu holen. Es kommt zum Streit.
„Wenn die Opfer das sagen, wird es stimmen“
Als der Ex die Frau an den Haaren reißt und der ebenfalls anwesende Bruder dazwischen geht, zieht ihm der Angeklagte einen Holzprügel über den Schädel. Für die Opfer endet der Übergriff mit Beulen und einer Platzwunde noch glimpflich. Obwohl der Angeklagte im Prozess am Landesgericht Feldkirch betont, sich aufgrund seines damaligen Zustandes nicht mehr an den Vorfall erinnern zu können, bekennt er sich schuldig. „Wenn die Opfer das so sagen, wird es schon stimmen“, meint er. Weil er laut Gutachten zum Tatzeitpunkt zurechnungsfähig war, spricht ihn Richterin Silke Wurzinger wegen Nötigung und Körperverletzung schuldig.
Dennoch kommt er in den Genuss einer milden Strafe von sechs Monate Haft auf Bewährung. Weiters muss er dem Bruder aufgrund der erlittenen Platzwunde 720 Euro zahlen. Vom Widerruf der alten, zur Bewährung ausgesetzten Strafe von einem Jahr wird abgesehen. Dafür die Probezeit auf fünf Jahre verlängert. Ihr mildes Urteil begründet die Richterin damit, dass der Angeklagte seit dem Vorfall erfolgreich eine stationäre Therapie gegen seine Sucht abgeschlossen hat und mittlerweile ambulant betreut wird. Auch wurde ihm im Rahmen der Berufsintegration ein Betreuer zur Seite gestellt. „Sie haben sich seit dem Vorfall nichts mehr zu Schulden kommen lassen. Ich sehe, dass Sie auf einem guten Weg sind“, schließt die Richterin die Verhandlung. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
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