Übergriff bei Reise

Diversion für Schüler, die Mädchen verschleppten

Oberösterreich
24.01.2025 19:11

Fünf zum Teil ehemalige Schüler des Aloisianums Linz, die wegen Nötigung angeklagt waren, sind mit einer Diversion davongekommen. Sie sollen im Mai 2024 bei einer Projektreise in Italien eine Mitschülerin (15) in ein Zimmer geschleppt und gezwungen haben, ihnen den Rücken „auszuknacksen“. Noch im Gerichtssaal kam es zu finanziellen Teilschadensgutmachungen, das Verfahren ist rechtskräftig eingestellt.

Nur zwei der fünf Angeklagten erklärten zu Beginn des Prozesses, der sich am Freitag bis in den Abend zog, „die volle Verantwortung“ zu übernehmen. Die anderen bekannten sich dem Straftatbestand der Nötigung nicht schuldig, erkannten aber eine belastende Situation des Opfers an. Alle entschuldigten sich aber vor Gericht bei dem Opfer.

Teilschadensgutmachung
Damit sei dem Tatausgleich bereits nachgekommen worden, hielt der Richter fest. Nachdem auch eine Teilschadensgutmachung an den Anwalt des Opfers noch im Gerichtssaal in bar übergeben wurde, stellte der Richter das Verfahren ein.

Prozess in Schwurgerichtssaal verlegt
Wegen der vielen Zuschauer, darunter zwei Schulklassen, war der Prozess in den großen Schwurgerichtssaal des Landesgerichts Linz verlegt worden. Die Staatsanwältin führte eingangs im Strafantrag aus, dass das Mädchen (15) gegen seinen Willen in das Zimmer gebracht worden sei.

„Eingeschüchtert durch ihre Unterlegenheit“ habe sie den Burschen, 16 und 17 Jahre alt, den Rücken „ausgedrückt“. Als die Schülerin dann das Zimmer verlassen wollte, sei ihr offenbar ein Bein gestellt worden. Die Angeklagten gingen weg und sperrten das Mädchen ein. Es rief mit dem Handy eine Freundin an und berichtete ihr von dem Vorfall.

Landesgericht Linz (Bild: Wenzel Markus)
Landesgericht Linz

Opfer brauchte psychologische Hilfe
Das Opfer habe danach psychologische Hilfe in Anspruch genommen, konnte auch nicht mehr in die Schule gehen, meinte der Anwalt der Jugendlichen, die sich als Privatbeteiligte dem Prozess angeschlossen hatte. Er forderte 1350 Euro für die Behandlungskosten und pauschal 1500 Euro. Die Schülerin war auch als Zeugin geladen, wurde allerdings unter Ausschluss der Öffentlichkeit befragt.

Die Verteidiger der Schüler stellten generell „die Frage nach dem Augenmaß“, wie es der Anwalt des Erstangeklagten formulierte. Der Fall gehöre nicht ins Strafrecht, es handle sich eher um „jugendlichen Leichtsinn“.

Porträt von OÖ-Krone
OÖ-Krone
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