„Geldkarussell“

Fall Benko: Nun auch Einvernahmen in der Schweiz

Wirtschaft
25.01.2025 06:00

Das Landesgericht Wien hat am Freitag endgültig den Freiheitsentzug für Finanzjongleur René Benko bestätigt – zumindest 14 Tage wird der Tiroler nun hinter Gittern bleiben müssen, dann wird neu geprüft. In der Causa „Geldkarussell“ gab es unterdessen Einvernahmen in der Schweiz. Die jüngsten Geschehnisse im Überblick.

Die letzten Minuten in Freiheit verbrachte Benko an seinem Schreibtisch in der Innsbrucker Maria-Theresien-Straße 31 – krone.at berichtete. Im Kaufhaus Tyrol, das dem Immobilienspekulanten vor 15 Jahren erste internationale Aufmerksamkeit einbrachte, besitzt der Signa-Gründer nach wie vor ein Büro. In der obersten Etage.

Donnerstagfrüh ging es nach Überreichung der Festnahmeanordnung durch Kriminalisten der SOKO Signa abwärts. Erst ins Landesgericht Innsbruck, dann in die Justizanstalt Wien-Josefstadt, wo der 47-Jährige die erste Nacht in videoüberwachter Einzelhaft verbracht haben soll.

„Dringender Tatverdacht“
Freitagnachmittag fällte eine Richterin des Wiener Straflandesgerichts die Entscheidung: Über René Benko wird die Untersuchungshaft verhängt. Die Begründung für diese Maßnahme lautet: „Das Gericht geht von dringendem Tatverdacht und vom Vorliegen von Verdunkelungs- und Tatbegehungsgefahr aus.“ Benko lehnte eine Äußerung vor der Richterin ab.

Regent im Schattenreich? Signa-Gründer René Benko soll auch nach dem Signa-Crash in den Stiftungen die Fäden gezogen haben. (Bild: Getty Images)
Regent im Schattenreich? Signa-Gründer René Benko soll auch nach dem Signa-Crash in den Stiftungen die Fäden gezogen haben.

Anstelle von teuren Gourmetrestaurants und Luxusgängen mit Champagner, Kaviar, Austern, Hummer & Co. war das Häfenmenü am Tag eins in der Zelle im „Grauen Haus“ nicht ganz so feudal. Zum Frühstück gab es Milchkaffee, Schwarzbrot und Rupp-Streichkäse. Freitagmittag wurden dann — klassisch österreichisch — Backerbsensuppe, gebackener Fisch mit Petersilerdäpfel und Selleriesalat aufgetischt. Und zum schon sehr frühen Abendessen um 15 Uhr schließlich wieder kalte Küche mit Schwarzbrot und Scheibenkäse.

Vonseiten des Justizministeriums heißt es dazu im Beamtendeutsch: „Gefangene sind mit einfacher Anstaltskost ausreichend zu verpflegen. Die Kost muss den ernährungswissenschaftlichen Erkenntnissen entsprechen und schmackhaft sein.“

Insider: Anklage könnte im noch Frühjahr stehen
Auf harte juristische Kost müssen sich Benko und seine Anwälte auch in naher Zukunft einstellen. Denn laut „Krone“-Informationen sind die Ermittlungen der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) im Verfahrensstrang „Geldkarussell“ weit gediehen. Insider rechnen damit, dass noch im Frühjahr eine erste Anklage fertiggestellt werden könnte.

Belastungszeugen in der Schweiz
In den letzten Tagen wurden im Schweizer Ort Frauenfeld jedenfalls zwei Schweizer Co-Investoren der Signa als Belastungszeugen einvernommen. Eine weitere Einvernahme fand bereits vor Weihnachten in Wien statt.

Wie 35 Millionen Euro im Kreis geschickt wurden
Beim „Geldkarussell“ geht es um einen potenziellen Taschenspielertrick, den Benko im Zusammenspiel mit seinen engsten Vertrauten im Rahmen einer Kapitalerhöhung der Signa Holding im Sommer 2023 angewendet haben soll. Damals befand sich die Holding bereits in bedrohlicher Schieflage, weshalb die Investoren in Summe ein letztes Mal 350 Millionen Euro einschießen sollten.

Benko soll den Eindruck erweckt haben, mit gutem Beispiel voranzugehen und über seine „Familie Benko Privatstiftung“ 35 Millionen fließen zu lassen. Tatsächlich sollen die 35 Millionen jedoch der Signa-Gruppe entzogen und über mehrere Konten und Gesellschaften auf die Reise geschickt worden sein, um am Ende wieder in der Signa zu landen. Versehen mit dem Etikett: „frisches Eigenkapital“.

Die Vorwürfe gegen René Benko im Überblick:

  • Tatbegehungsgefahr: Wie auch die „Krone“ mehrfach berichtete, nimmt die WKStA an, dass Benko weiterhin „faktischer Machthaber und wirtschaftlich Berechtigter der Laura Privatstiftung“ sei. Er soll dies allerdings im Rahmen seiner persönlichen Insolvenz verheimlicht haben. Damit habe er seine Vermögenswerte verschleiert und das in der Stiftung befindliche Vermögen dem Zugriff von Behörden, Masseverwaltern und Gläubigern entzogen.
  • Verdunkelungsgefahr: Benko soll nachträglich eine Rechnung ausgestellt und damit Beweismittel gefälscht haben. Konkret geht es dabei um „drei hochpreisige Schusswaffen“, die er damit dem Zugriff der Behörden und Gläubiger entzogen haben soll. Benkos umfangreiche Waffensammlung war immer wieder Gegenstand der Ermittlungen, leistete sich der Pleitier doch mehrere hochpreisige Jagdwaffen. Wie berichtet, wurde allerdings etwa die Rechnung für einen „Pirschstutzen mit Gravur“ an die Signa Holding ausgestellt – nicht etwa an Benko selbst.
  • Kapitalerhöhung durch Geldkarussell: Dieser Vorwurf betrifft den eigentlichen Kern des „Systems Signa“. Laut WKStA soll Benko Gesellschafter der Signa Holding Investments im Rahmen einer Kapitalerhöhung in die Gesellschaft verleitet haben. Dazu soll er suggeriert haben, selbst durch die Familie Benko Privatstiftung ebenfalls Geld zuzuschießen. Er soll die Investments der getäuschten Gesellschafter zum Teil durch Überweisungen über mehrere Unternehmen hinweg als seinen eigenen Beitrag zur Kapitalerhöhung ausgegeben haben.
  • Verdacht der Untreue: Die Signa Holding GmbH soll eine luxemburgische Beteiligungsgesellschaft samt der dazugehörigen Gardasee-Villa (Villa Eden Gardone) an die liechtensteinische INGBE-Stiftung („Ingeborg Benko“) verkauft haben, dies jedoch ohne ausreichenden Gegenwert.
  • Verdacht der betrügerischen Krida: Als Strippenzieher und Begünstigter der „Laura Privatstiftung“ soll Benko damit seine wahren Vermögenswerte verschleiert und das in der Stiftung vorhandene Vermögen weiterhin dem Zugriff von Behörden, Masseverwaltern und Gläubigern – auch im Rahmen seiner persönlichen Insolvenz – entzogen haben. „Weiters soll der Beschuldigte Vermögenswerte, wie z.B. hochpreisige Waffen, Uhren und anderes verborgen bzw. ohne angemessene Gegenleistung veräußert und dadurch die Befriedigung von Gläubigern verhindert bzw. geschmälert haben“, so die WKStA.

Für Benko und die involvierten Geschäftsführer gilt die Unschuldsvermutung.

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