Heftige Reaktionen löste jener Fall einer Raumpflegerin aus, die bei der Nachmittagsbetreuung von fast 50 Kindern in einer Volksschule in Großhöflein aufgrund von schweren Krankheitsfällen als Pädagogin einspringen musste. Nach Kritik stellen sich viele Eltern schützend vor die Reinigungskraft.
„In schulischen Einrichtungen sind freilich gewisse Qualifikationen nötig, in einer Notsituation sollten aber Ausnahmen gelten. Die Raumpflegerin verdient großen Dank, aufgrund ihres Einsatzes musste die Nachmittagsbetreuung nicht geschlossen werden“, so der Tenor vieler Eltern. Die Familien finden die Kritik an der fehlenden Ausbildung der Helferin als übertrieben.
Alle helfen mit
„In einer Notlage sollen alle zusammenhelfen, um für die Kinder das Beste zu erwirken“, sagt ein Schulexperte aus Eisenstadt. Diese Grundeinstellung hat ebenso in der Volksschule in Großhöflein gegolten. Außerdem sei die Reinigungskraft mit den Kindern nicht ganz allein gewesen, wird betont.
Um in der Nähe zu sein, habe die Direktorin die aktuell laufende Schuleinschreibung auf den Gang verlegt, wie mitgeteilt wurde. Die Leiterin des Kindergartens habe zudem eine Parallelgruppe geführt. „Die Lehrstunden nach dem Mittagessen hat das Lehrpersonal absolviert“, heißt es.
Gemeinde ist Dienstgeber
„In besonderen Fällen wie bei Schulveranstaltungen können auch Eltern die Aufsicht übernehmen“, merkt ein Fachmann des Pädagogischen Dienstes an. Wäre einem Kind unter der Obhut der Raumpflegerin womöglich etwas passiert, hätte sich die Gemeinde als Dienstgeber vor dem Disziplinarrecht verantworten müssen.
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