Es bleibt turbulent

KTM muss sich mit einer Heuschrecke herumschlagen

Wirtschaft
26.01.2025 11:11

Die Lage beim österreichischen Motorradhersteller KTM bleibt turbulent. Auch nach dem von Stefan Pierer angekündigten Rückzug von der Konzernspitze durchlebt der international bekannte Konzern, der sich gerade in einem gerichtlichen Sanierungsverfahren entschulden will, turbulente Tage.

Für den aktuellen Wirbel sorgt ein internationaler Fonds, der von Beobachtern als „typische Heuschrecke“ bezeichnet wird und im Hintergrund versucht, mit fragwürdigen Methoden Einfluss auf den Konzern zu nehmen. 

Laut „Krone“-Recherchen bemüht sich der US-Hedgefonds Whitebox seit der Insolvenzeröffnung darum, vor allem Banken ihre Schuldscheinforderungen gegenüber KTM abzukaufen. Gegen erheblichen Abschlag. Darüber hinaus kündigt Whitebox Widerstand gegen den Sanierungsplan von KTM an. Ausgerechnet jetzt, wo das internationale Investoreninteresse an einem Einstieg und einer Rettung des KTM-Konzerns gerade richtig in Schwung gekommen ist, wie bei der Prüfungstagsatzung vor Gericht am Freitag bekannt wurde. Whitebox versucht, Gläubigern einen Alternativplan schmackhaft zu machen.

Österreichische Insolvenzrechtsexperten erklären gegenüber der „Krone“, dass dieser Plan allerdings „bestenfalls unausgegoren“ und „sehr wahrscheinlich aus rechtlichen Gründen nicht umsetzbar“ sei.

Stefan Pierer (Bild: Philip Platzer)
Stefan Pierer

„Erhebliche Bedenken“
Tatsächlich liegt der „Krone“ der schriftliche Bericht des KTM-Sanierungsverwalters Peter Vogl vor, den der Wirtschaftsanwalt letzte Woche ans Gericht geschickt hat. Darin heißt es:

„Das Whitebox-Angebot ist mit den Angeboten anderer Investoren bzw. deren Auswirkungen auf eine mögliche Quote zu vergleichen und dementsprechend im Vorfeld der Sanierungsplan-Tagsatzung zu beurteilen. Die Bestimmungen des österreichischen Insolvenzrechtes (u.a. Gleichbehandlung, Gläubiger) dürften im Whitebox-Angebot noch keine ausreichende Berücksichtigung gefunden haben.“ 

Die „Krone“ hat beim Sanierungsverwalter nachgefragt, der seinen schriftlichen Bericht an das Gericht bestätigt und ergänzt: „Es ist meine Aufgabe, solche Angebote für das Gericht und die Gläubiger zu prüfen. Ich habe tatsächlich erhebliche Bedenken, dass der Whitebox-Vorschlag in einem Sanierungsverfahren nach österreichischem Recht umsetzbar ist. Diese Bedenken wurden auch in einer Besprechung mit Whitebox zuletzt nicht ausgeräumt.“

Sturm im Wasserglas?
Die von der „Krone“ befragten Juristen verweisen auch darauf, dass der angekündigte Whitebox-Widerstand ein Sturm im Wasserglas sein könnte: Nach österreichischem Recht dürfen Gläubiger, die sich Forderungen nach Insolvenzeröffnung kaufen, nämlich gar nicht über die gerichtliche Sanierung mitbestimmen. Deshalb werde Whitebox bei der entscheidenden Gerichtstagsatzung am 25. Februar mit solchen Forderungen wohl gar nicht abstimmen dürfen, lautet die Einschätzung der Rechtsexperten.

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