Die abgewiesene Amtshaftungsklage jener Mutter, deren Tochter (24) Opfer der Terrornacht wurde, schickt das Höchstgericht zurück an den Start. Die Frau darf jetzt wieder auf Entschädigung hoffen.
„Der Anschlag hätte verhindert werden können“, davon ist der Anwalt der trauernden Mutter überzeugt, die beim Terrorakt in der Wiener Innenstadt am 2. November 2020 ihre Tochter verloren hat. Die junge Frau studierte an der Uni für angewandte Kunst und verdiente sich daneben etwas durchs Kellnern. Mit ihr verloren drei weitere unschuldige Menschen durch die Horrortat von Kujtim F. ihr Leben.
Am schrecklichen Tod der 24-Jährigen habe es „schuldhafte Versäumnisse von Staatsschutz und Verfassungsschutz“ gegeben – weshalb die Mutter aus dem Titel der Amtshaftung Schadensersatz von der Republik begehrte. Es geht um rund 125.000 Euro. Denn der spätere Attentäter war nicht nur ein verurteilter Islamist – die Organe hätten trotz weiterer Radikalisierung verabsäumt, einen Bericht an die Staatsanwaltschaft zu legen. Die Behörde hätte sogar vom Versuch des Islamisten, Munition zu kaufen, gewusst ...
Das Erstgericht wies aber nach einem Prozess im Jahr 2021 das Klagebegehren vorerst ab: Die Berichtspflicht der Polizei gegenüber der Staatsanwaltschaft habe nicht den Zweck, später eintretende Schäden künftiger Opfer zu verhindern, lautete die Begründung.
Jetzt darf die trauernde Mutter wieder hoffen! Denn der Oberste Gerichtshof (OGH) gab der Revision der Klägerin Folge und hob die Entscheidungen der Vorinstanzen auf. Laut der höchstgerichtlichen Entscheidung „liegt der Schutzzweck gerade auch in der Verhinderung von Schäden der im Staatsgebiet lebenden Menschen aufgrund eines terroristischen Angriffs“.
Im Justizpalast soll nun erneut geklärt werden, ob der Anschlag bei pflichtmäßigem Handeln des mittlerweile umbenannten Bundesamts für Verfassungsschutz und Terrorismusbekämpfung mit überwiegender Wahrscheinlichkeit verhindert worden wäre.
„Schande, dass dieser Prozess geführt werden muss“
Am Montag hätte die Verhandlung im Landesgericht für Zivilrechtssachen stattfinden sollen. Doch diese wurde aufgrund einer Vertagungsbitte der Parteien kurzfristig abberaumt. Einen neuen Termin gibt es noch nicht: „Es ist eine Schande, dass dieser Prozess überhaupt geführt werden muss“, sagten die Angehörigen 2021.
Noch beschämender ist, dass mehr als vier Jahre nach der Blutnacht im Herzen der Stadt die Causa jetzt wieder zurück an den Start geht.
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