Ein 19-jähriger Mann wurde am Montag am Wiener Landesgericht wegen grob fahrlässiger Tötung zu acht Monaten bedingter Haft verurteilt. Der Fall geht auf einen Vorfall im Herbst 2023 zurück, als er als Kurier in einer Kleingartenanlage in Wien-Floridsdorf beim Ausparken eine 82-jährige Frau erfasste, die später im Krankenhaus ihren Verletzungen erlag.
Der junge Mann war als Paketzusteller tätig und lieferte am Abend des 14. Dezembers ein Paket in die Floridsdorfer Siedlung. Beim Zurücksetzen übersah er die Seniorin, die sich hinter dem Fahrzeug befand. Laut Gerichtsmediziner war der Unfall ausschlaggebend, für das Organversagen der Frau, das Wochen später zum Tod führte. Obwohl die Frau an Vorerkrankungen litt, trugen unter anderem Knochenbrüche, Weichteilverletzungen und eine Schädelprellung maßgeblich zu ihrem tragischen Ende bei.
Kollege wollte beim Ausparken nicht helfen
Der Angeklagte, ein rumänischer Staatsbürger, erklärte, dass er sich damals unter großem Druck gefühlt habe. Aufgrund eines geöffneten Schranken fuhr er trotz Dunkelheit und Regen direkt vor die Haustür der Zieladresse. „Ich habe nicht darüber nachgedacht, ob ich hier fahren darf“, sagte er vor Gericht. Nach der Zustellung kam es zu einem Streit mit seinem Kollegen, der sich weigerte, ihn beim Rückwärtsfahren zu unterstützen. Der junge Mann entschied sich daraufhin, allein zurückzusetzen, obwohl er die schlechten Sichtverhältnisse erkannte.
Ich habe sofort einen Erste-Hilfe-Koffer und eine Decke geholt und die Polizei gerufen.
der Angeklagte
Mit einer Geschwindigkeit von etwa fünf km/h erfasste er die 82-Jährige, die sich laut späteren Ermittlungen in der Mitte der engen Straße befand. „Ich habe sofort einen Erste-Hilfe-Koffer und eine Decke geholt und die Polizei gerufen“, schilderte der Angeklagte.
Seit Vorfall psychisch stark belastet
Der Verteidiger des jungen Mannes, Marius Hortolomei, betonte, dass sein Mandant die Verantwortung für den Unfall voll übernommen habe und seither psychisch stark belastet sei. Der Angeklagte zeigte sich geständig und drückte mehrfach sein Bedauern aus. „Das was geschehen ist, hätte nicht passieren dürfen“, sagte er vor Gericht. Es tue ihm „sehr leid“. Der Staatsanwalt hingegen wies darauf hin, dass bei solchen Wetterbedingungen besondere Vorsicht geboten sei.
Das Gericht erkannte mildernde Umstände wie den ordentlichen Lebenswandel und das Geständnis des Angeklagten an und verurteilte ihn zu acht Monaten bedingter Haft mit einer dreijährigen Probezeit. Da beide Seiten auf Rechtsmittel verzichteten, ist das Urteil rechtskräftig.
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