In welchem Umfang etwa Vorlehr- oder Schulzeiten auf die Lehrzeit-Dauer angerechnet werden, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Welche das sind, weiß Barbara Huber, Expertin für Jugend und Lehrausbildung in der Arbeiterkammer Steiermark.
Bei einigen Lehrverträgen stellt sich die Frage, in welchem Umfang Vorlehrzeiten oder Schulzeiten auf die Gesamtdauer der Lehrzeit angerechnet werden können. Dabei ist zwischen einer verpflichtenden und einer freiwilligen Anrechnung zu unterscheiden. Bei verwandten Lehrberufen werden gleiche oder ähnliche Roh- und Hilfsstoffe und Werkzeuge verwendet oder Tätigkeiten absolviert, welche gleiche oder ähnliche Arbeitsgänge erfordern.
Vorlehr- und Schulzeiten angeben
Das Ausmaß der Anrechnung von Lehrzeiten verwandter Lehrberufe wird in der Lehrberufsliste festgesetzt, dadurch wird die vorgesehene Lehrzeit verkürzt. Allfällige Vorlehr- und Schulzeiten sollten bei der Anmeldung von Lehrverträgen angeben werden, sodass die Anrechnung rechtzeitig berücksichtigt werden kann.
Neben der verpflichtenden Anrechnung gibt es auch die freiwillige Anrechnung von Lehrzeiten, über welche nach Antrag des Lehrlings und der bzw. des Lehrberechtigten der Landesberufsausbildungsbeirat entscheidet. Unter gewissen Voraussetzungen ist es möglich, einen Lehrabschluss ohne Absolvierung einer Lehre zu erlangen.
Bei Fragen am besten das Team der AK-Jugend kontaktieren: 057799-2427 oder jugend@akstmk.at
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