Seit 1. Jänner ist die neue Wohnbeihilfe des Landes in Kraft. Die Nachfrage nach der Unterstützung steigt stark an. Die „Krone“ gibt einen Überblick, für wen die Neuregelung gilt und wer sie in Anspruch nehmen kann.
Mit der Teuerungswelle schnellen nicht nur die Energie- und Lebensunterhaltskosten in die Höhe, sondern auch die Mietkosten. Daher ist seit 1. Jänner die neue Wohnbeihilfe des Landes verfügbar.
Und nach einigen Wochen zeigt sich bereits, wie viele Kärntner eigentlich auf finanzielle Unterstützung vonseiten des Landes angewiesen sind. Waren es mit der alten Wohnbeihilfe etwa 20.000 Haushalte, sind es mit der Neuregelung 42.000 Bezugsberechtigte. 31.000 davon sind Mieter, 11.000 Wohnungseigentümer. „Bis zum heutigen Tag gab es schon rund 5000 Bürgerkontakte. Das ist ein extrem hoher Wert“, heißt es aus dem Büro von Sozialreferentin Gaby Schaunig.
Für diese Gruppen zählt die Unterstützung
Die Höhe der Wohnbeihilfe für Mieter beträgt monatlich maximal 500 Euro, die Betriebskostenunterstützung für Eigentümer macht im Höchstfall 192,30 Euro pro Monat aus.
Bislang gab es für Pensionisten, die mit einer kleinen Pension im eigenen Haus wohnen, nur einmal jährlich einen Heizkostenzuschuss, nach den neuen Bestimmungen steht ihnen eine monatliche Wohnbeihilfe zu.
Die Teuerung belastet die Kärntner sehr. Die Wohnbeihilfe entlastet alleinerziehende Mütter und Väter. Die Einkommensgrenze wurde angehoben.
LHStv. Gaby Schaunig, Sozialreferentin
Neben Pensionisten können auch Lebensgemeinschaften ohne Kinder und alleinerziehende Elternteile die neue Wohnbeihilfe beim Land beantragen, das im heurigen Budget insgesamt 50 Millionen Euro dafür reserviert hat.
„Mit der Absicherung des Grundbedürfnisses Wohnen helfen wir am wirksamsten und nachhaltigsten. Kinder erhöhen die Einkommensgrenze. Das wird insbesondere alleinerziehende Mütter oder Väter entlasten“, so Gaby Schaunig.
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