Hunde, die offenbar in einem Erdkeller gehalten wurden, Pferde, die so schwer unterernährt waren, dass sie vor Schmerzen nicht mehr aufstehen konnten, und Kinder, die zwischen Müll und Ungeziefer lebten – unfassbare Zustände auf einem Hof in der Oststeiermark. Dennoch klagte die betroffene Familie gegen die behördliche Abnahme ihrer Tiere.
Die Zustände auf dem Bauernhof einer deutschen Familie in der Oststeiermark, die jetzt von den Behörden aufgedeckt wurden, sollen einfach nur schrecklich gewesen sein. Vier minderjährige Kinder, die in Müll und Dreck zwischen Ungeziefern leben mussten. Hunde, eingesperrt in Käfigen und verschmutzten Erdkellern. Dazu abgemagerte, teils verletzte Pferde ohne Liege- oder Unterstellplätze.
Im September 2024 konnte die Bezirkshauptmannschaft Weiz nicht länger zuschauen. Die Kinder- und Jugendhilfe wurde eingeschaltet, zudem wurden zehn Pferde und ein Hund abgenommen.
„In ihrer Realität hat es vermutlich gepasst“
Gegen die Tierabnahme hat das Paar (46, 58), das sich mit den Kindern nach Deutschland abgesetzt hat und zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben wurde, Beschwerde eingereicht. Alles sei rechtswidrig. Am Montag wurde am Landesverwaltungsgericht verhandelt. Allerdings ohne das Paar, das aus gesundheitlichen Gründen verhindert war. Die Richterin befragte zuerst die zuständige Juristin der BH.
„Seit Jänner gab es immer wieder Anpassungsaufträge. Doch die Mängel wurden kaum oder gar nicht behoben. Sie waren augenscheinlich mit allem überfordert.“ Die Behördenvertreterin war mehrfach vor Ort: „Es hat, ganz, ganz wild ausgesehen.“ Sie glaube aber nicht, dass das Paar den Tieren Leid zufügen wollte. „In ihrer Realität hat vermutlich eh alles gepasst.“
„Höchstgradige Empathielosigkeit“
Deutlicher wird der Leiter des Veterinärreferats, Gerhard Kutschera, der die traurige Geschichte des Schäfermischlings „Symphony“ erzählt, der gelähmte Hinterbeine hat, im Freien ohne Wasser gehalten wurde und mit den Vorderbeinen über den Kies robben musste, um überhaupt vorwärtszukommen: „Das zeigt die höchstgradige Empathielosigkeit.“
„Die Tierabnahme war dringend geboten“
Wenig überraschend wies die Richterin die Maßnahmenbeschwerde ab. „Die Tierabnahme war jedenfalls vertretbar, wenn nicht dringend geboten“, begründete sie. Gegen diese Entscheidung ist keine Revision zugelassen.
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