Trotz Geständnis

Strafe für Obdachlosenmörder erhöht: 13 Jahre Haft

Gericht
28.01.2025 11:45

Berufungsverhandlung gegen Obdachlosenmörder Thomas A. im Wiener Justizpalast: Jener 18-Jährige, der im November wegen Doppelmordes und einem Mordversuch zu 12 Jahren Haft und Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum verurteilt wurde, wurde schwer bewacht im Oberlandesgericht Wien vorgeführt. Dort fand die Berufungsverhandlung gegen den Mandanten von Anwalt Manfred Arbacher-Stöger statt.

Nach 20 Minuten steht fest: Die Strafe für den zu den Tatzeitpunkten 16-Jährigen wird von 12 auf 13 Jahre erhöht. Trotz reumütigen Geständnisses sei laut vorsitzendem Richter „die Reduktion des Erstgerichts zu viel gewesen“. 

Thomas A. (Name geändert) ist sichtbar gezeichnet. Zum Richtersenat sagt der Jugendliche mit brechender Stimme: „Am Anfang hatte ich die Reue nicht. Aber seit ein paar Monaten ist es unerträglich. Ich träume von dem, was passiert ist. Ich bin stolz, dass ich mich entschuldigen konnte bei dem überlebenden Opfer. Aber auch das hilft nichts. Ich habe jeden Tag mit Psychiatern zu tun, weil ich nicht mehr kann. Ich kann nicht ruhig sitzen, kann nicht einschlafen. Mir wird jetzt erst klar, was ich da gemacht habe.“ – seine Worte wirken im Gegensatz zu einigen Äußerungen in der Hauptverhandlung aufrichtig.

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Ein Geständnis muss etwas wert sein und sollte schon allein aus generalpräventiven Gründen ein maßgeblicher Milderungsgrund sein.

(Bild: Bissuti Kristian)

Verteidiger Manfred Arbacher-Stöger.

„Sie wären ihm nie draufgekommen“
Die Staatsanwaltschaft hatte nach dem Geschworenenurteil eine Erhöhung der Strafe gefordert: „Es war eines der abscheulichsten Verbrechen, das in Wien in den letzten Jahren begangen wurde. Noch dazu in zurechnungsfähigem Zustand, minutiös geplant“, führt der Oberstaatsanwalt aus. Verteidiger Manfred Arbacher-Stöger hält dagegen: „Die Staatsanwältin hat bei der Hauptverhandlung gesagt, dass sie ihm nie draufgekommen wären. Er ist von sich aus zur Polizei gegangen und hat sich gestellt. Ein Geständnis muss etwas wert sein und sollte schon allein aus generalpräventiven Gründen ein maßgeblicher Milderungsgrund sein.“

Letztlich entscheidet der Senat über eine milde Erhöhung der Strafe um ein Jahr. Der Strafrahmen beträgt bei Jugendlichen für Mord maximal 15 Jahre Haft.

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