Die Datenschutz-NGO noyb übt Kritik: Obwohl mit der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) 2018 die Möglichkeit zur Verhängung von Geldstrafen eingeräumt wurde, führen im Durchschnitt nur 1,3 Prozent aller Fälle vor den Datenschutzbehörden der EU zu einer solchen.
Dies erklärte die organisation None Of Your Business (noyb, „Geht Dich Nichts An“) des österreichischen Datenschutzaktivisten Max Schrems anlässlich des Datenschutztages am Dienstag. Noyb beruft sich auf Statistiken des Europäischen Datenschutzausschusses (EDSA).
Dabei erachten die Datenschutzexperten Geldstrafen als das wirksamste Mittel, um Unternehmen zur Einhaltung der Gesetze zu bewegen. Schrems erklärte in einer Aussendung: „Die europäischen Datenschutzbehörden haben alle erforderlichen Mittel, um DSGVO-Verstöße angemessen zu ahnden und Bußgelder zu verhängen. Stattdessen ziehen sich die Verhandlungen oft über Jahre hinweg in die Länge – und enden nur selten im Sinne der Betroffenen.“
Slowakei führt – Niederlande am Ende des Spektrums
Einige Datenschutzbehörden scheinen zwar weitaus höhere Strafen zu verhängen als andere, insgesamt liegen die Zahlen jedoch alle im einstelligen Prozentbereich – oder darunter. Mit Strafen in 6,84 Prozent aller Beschwerden und selbst initiierter Verfahren zwischen 2018 und 2023 führt die slowakische Datenschutzbehörde die Statistik an. Es folgen Bulgarien (4,19 Prozent) und Zypern (3,12 Prozent). In Österreich sind es demnach 1,10 Prozent. Am anderen Ende des Spektrums hat die niederländische Behörde in 0,03 Prozent aller Fälle eine Strafe verhängt, dicht gefolgt von Frankreich (0,10 Prozent) und Polen (0,18 Prozent).
Die verhängten Geldstrafen bezeichnen die noyb-Datenschützer als „Farce“. Irland führt mit insgesamt 2,855 Milliarden von 2018 bis 2023 bzw. 475.902.000 Euro durchschnittlicher Strafbetrag pro Jahr vor Luxemburg (746 Millionen oder 124.395.729 Euro durchschnittlicher Strafbetrag/Jahr) die Statistik mit Abstand an. Allerdings haben alle großen Tech-Unternehmen wie Apple, Google, Meta und Microsoft ihren Sitz in Irland. Luxemburg ist für Unternehmen wie Amazon zuständig.
In Österreich wurden demnach Strafen in Höhe von insgesamt 42,9 Millionen Euro in den sechs Jahren (2018-2023) verhängt bzw. durchschnittlich 7.156.918 Euro pro Jahr. Im Schnitt gibt es laut der Statistik jährlich 2.687 Datenschutzbeschwerden. Die Zahl der Strafen beträgt 30 im Jahr.
Insgesamt 4,29 Milliarden Euro an Strafen verhängt
Zwischen 2018 und 2023 verhängten alle EU-Datenschutzbehörden Strafgelder in Höhe von insgesamt 4,29 Milliarden Euro - 1,69 Milliarden Euro davon basieren auf noyb-Verfahren, teilte der in Wien ansässige Verein mit. „Mit anderen Worten: Fast 40 Prozent aller DSGVO-Strafen gehen auf noyb zurück.“
noyb.eu hat nach eigenen Angaben bisher rund 800 Verfahren gegen zahlreiche vorsätzliche Verstöße eingebracht – unter anderem gegen Unternehmen wie Google, Apple, Facebook und Amazon. „Derzeit scheinen die Datenschutzbehörden oft eher im Interesse der Unternehmen als der betroffenen Personen“ zu agieren, klagt Schrems. Mehr als 5000 Fördermitglieder ermöglichen die Arbeit der Datenschutzorganisation.
Kommentare
Liebe Leserin, lieber Leser,
die Kommentarfunktion steht Ihnen ab 6 Uhr wieder wie gewohnt zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
das krone.at-Team
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.