Urlaubstage statt Krankenstand? Oder gar krank arbeiten gehen? Kärntens Gastrosprecher Stefan Sternad hat mit der Forderung nach neuen Vorgaben für Mitarbeiter eine Lawine ins Rollen gebracht – denn nun tritt auch die Ärztekammer dagegen an: „Krankheit darf nicht bestraft werden!“ Zudem sei es wichtig, sich auszukurieren.
Wer gesundheitsbedingt ausfällt, möge sich doch für die ersten drei Tage Urlaub nehmen oder Freizeitguthaben aufbrauchen, um die Arbeitgeber nicht zu belasten: Diese „Anregung“ von Kärntens Wirtesprecher Norbert Sternad sorgt weiter für Aufregung. Auch die Kärntner Ärztekammer steigt dagegen auf die Barrikaden: „Ein falscher Weg! Krankheit darf nicht bestraft werden“, so Präsident Markus Opriessnig.
Es sei zudem erwiesen, dass ein kranker Mitarbeiter bei der Arbeit einen größeren finanziellen Verlust darstellt als einer, der sich daheim auskuriert. „Wenn Sie krank sind, machen Sie mehr Fehler“, weiß Opriessnig. „Sie sind weniger produktiv und stellen zudem häufig ein größeres Unfallrisiko dar.“ Auch besteht die Möglichkeit, dass sich der eigene Gesundheitszustand noch weiter verschlechter, die Rekonvaleszenz dann noch länger dauert – und man auch andere Kollegen oder gar Kunden ansteckt.
Anstatt über Zwangsmaßnahmen am Arbeitsmarkt sollte darüber diskutiert werden, mit welcher Prävention Krankenstände reduziert werden könnten. Mit denen Kärntens Ärzte übrigens sehr sorgsam umgehen würden, wie die Kammer versichert: Nur bei jenen Patienten, die man gut kenne, sei eine telefonische Krankschreibung möglich. Natürlich gäbe es Missbrauch und Vortäuschung, aber ein Generalverdacht, dass sich Krankenstandtage erschlichen werden, sei ebenfalls falsch.
Kontrollen im Krankenstand
Und es gibt ja bereits Kontrollmöglichkeiten, um im Verdachtsfall vorzugehen: Die Chefärzte der Gesundheitskasse würden auffällige Häufungen von Krankmeldungen prüfen und Kontrolleure sogar stichprobenartige Hausbesuche machen.
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