Wollte ein krimineller Rumäne am 25. Oktober sein Opfer mit Fußtritten töten? Das wird ihm in der Anklage der Staatsanwaltschaft in Salzburg vorgeworfen. Doch er legte Einspruch gegen die Verhängung der U-Haft ein und argumentierte mit Notwehr.
Bereits kurz vor Weihnachten hat die Salzburger Staatsanwaltschaft Anklage gegen einen kriminellen Rumänen erhoben. Der Vorwurf: versuchter Mord. In den frühen Morgenstunden des 25. Oktober 2024 soll der Angeklagte am Vorplatz des Salzburger Hauptbahnhofes im Zuge einer wüsten Schlägerei einem Kontrahenten „elf wuchtige Tritte gegen dessen Kopf“ verpasst haben.
Davor soll ein noch unbekannter Komplize das Opfer mit einem Schulterwurf auf die Gehsteigkante einer Busleiste kampfunfähig gemacht haben. Obwohl das Opfer, wie auf Aufnahmen einer Überwachungskamera ersichtlich war, sich „kaum mehr bewegte und sich nicht mehr aufrichtete“, trat der Rumäne mehrfach brutal zu.
„Tod in Kauf genommen“
Dieser Sachverhalt geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichtes Linz hervor. Grund: Der Rumäne hatte gegen die Verhängung der Untersuchungshaft Einspruch eingelegt und darin mit Notwehr argumentiert.
Doch eine Notwehr-Situation erkannte der Richter-Senat nicht – im Gegenteil: „Die Art der Tathandlung von elf wuchtigen Tritten gegen den verletzungssensiblen Kopf lässt auch Einbluten und schwerwiegende Verletzungen befürchten und indiziert hoch wahrscheinlich, dass der Angeklagte solcherart zumindest billigend den Tod des Opfers in Kauf nahm.“ Ergo: Ein Geschworenengericht muss über die Tat entscheiden.
Mit der Bestätigung der Untersuchungshaft aus Gründen der Flucht- und Verdunklungsgefahr wurde auch die Anklage rechtskräftig. Detail am Rande: Der wegen Aggressions- und Gewaltdelikten mehrfach vorbestrafte Angeklagte, der hierzulande keinen Wohnsitz hat, saß in der Zwischenzeit mehr als zwei Monate lange Ersatzfreiheitsstrafen ab.
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