Unterbezahlt:

Facharbeiter erhielt jahrelang zu wenig Lohn

Vorarlberg
28.01.2025 15:25

Die Arbeiterkammer Vorarlberg hat einem Bauarbeiter 14.000 Euro Lohnnachzahlung gesichert. Der Fall ist leider keine Ausnahme, immer wieder werden Arbeitnehmer unter Kollektiv bezahlt.  

Herr A. hat im Ausland erfolgreich eine Lehre zum Baufacharbeiter abgeschlossen. In Vorarlberg fand er schließlich eine seiner Qualifikation entsprechende Arbeit. Als er jedoch Ungereimtheiten in Zusammenhang mit seinem Arbeitsvertrag vermutete, wandte sich der Bauarbeiter an die Arbeitsrechtsexperten der AK Vorarlberg. Schnell stellte sich heraus, dass der Mann trotz seines Know-hows jahrelang nicht als Facharbeiter, sondern als angelernter Arbeiter entlohnt worden war. Die AK Vorarlberg wies daraufhin den Arbeitgeber auf die unter kollektivvertragliche Entlohnung hin. Die Firma nahm eine interne Prüfung vor – und am Ende bekam Herr A. immerhin 14.000 Euro nachgezahlt.

„Leider ist das keine Seltenheit“, berichtet AK-Experte Dr. Christian Maier. „Oft ist Arbeitnehmern jedoch nicht bewusst, dass sie falsch eingestuft sind und dadurch finanziell benachteiligt werden.“ Um so wichtiger ist es daher, zu überprüfen, ob die Einstufung korrekt ist.

Christian Maier, Arbeitsrechtsexperte der AK Vorarlberg. (Bild: Arbeiterkammer Vorarlberg)
Christian Maier, Arbeitsrechtsexperte der AK Vorarlberg.

Gesetzlich ist die Lage klar: Jeder Arbeitgeber ist dazu angehalten, sich über den Ausbildungsstatus seiner Beschäftigten informieren, um einer Unterentlohnung vorzubeugen. „Damit Beschäftigte wissen, wie viel ihnen als Mindestlohn jedenfalls zusteht, muss der Arbeitgeber ihnen mitteilen, welcher Kollektivvertrag auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden ist und wie die Dienstnehmer im jeweiligen Gehaltsschema eingestuft werden.“ Diese Mitteilung hat mittels eines Dienstzettels oder per Dienstvertrag zu erfolgen.

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