Berndorfer und oberösterreichisches Modell für die Betreuung der Kleinsten sind nicht wirklich vergleichbar. Bevölkerung und Parteien sind bei dem Thema generell gespalten.
Sollen die Kleinsten im Lande lieber in den eigenen vier Wänden oder in Krabbelgruppen betreut werden? Diese Frage spaltet die Bevölkerung und auch die Parteien. Während etwa die Sozialdemokraten bei finanzieller Unterstützung der ersten Varianten von einer „Herd-Prämie“ sprechen, heißt es bei der FPÖ „Wahlfreiheit“. Derzeit wird auch bei den Regierungsverhandlungen im Bund über diese Thematik diskutiert. Prinzipiell muss man aber zwei Ansätze unterscheiden, die gerne vermischt werden. Zu einem gibt es das Berndorfer Modell des Ex-Bürgermeisters Josef Guggenberger (ÖVP).
Zum anderen gibt es seit 2004 das oberösterreichische Modell. Kurz erklärt: In Oberösterreich bekommen Familien für ein Kind, das nicht in einer Krabbelgruppe ist, 80 Euro im Monat. Beim Berndorfer Modell, welches zum Beispiel Marlene Svazek (FPÖ) bevorzugt, sollen Familien, die ihr Kind zu Hause betreuen, zumindest den Betrag der Differenz von Kinderbetreuungsgeld zur Mindestsicherung erhalten. Das sind je nach Dauer mehrere Hundert Euro im Monat, aufgeteilt auf Gemeinde, Land und Bund. Die familieninterne Betreuung steht auch im Salzburger Regierungsübereinkommen.
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.