Das gutachterliche Hin und Her im Fall jener Lungauerin (66), die im Jänner 2023 nach einer Magendarmspiegelung im Tamsweger Spital (Salzburg) starb, hat ein Ende gefunden: Die Staatsanwaltschaft hat erneut die Ermittlungen gegen zwei Ärzte wegen des Tatverdachts der fahrlässigen Tötung eingestellt.
Nachdem es in zwei Gutachten zu dem Fall zu völlig widersprüchlichen Ergebnissen gekommen ist, hat die Justiz die eigentlich im Herbst 2024 eingestellten Ermittlungen wieder neu aufgenommen und ein drittes sogenanntes Obergutachten in Auftrag gegeben.
Nun langte dieses bei Gericht ein und entlastete die beiden Ärzte. Im Detail konnte den Medizinern kein Fehlverhalten bei der Behandlung der 66-Jährigen nachgewiesen werden. Sie sollen, wie es im medizinischen Fachjargon heißt, die Gastro- und Koloskopie „lege artis“ durchgeführt haben.
Schriftliche Begründung wird angefordert
Die nunmehr zweite Einstellung will der Anwalt der Angehörigen, Stefan Rieder, noch prüfen: „Ich werde eine schriftliche Begründung anfordern.“ Rieder erwägt dabei auch, einen weiteren Antrag auf Wiederaufnahme zu stellen.
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