FPÖ und ÖVP tüfteln an einem Plan, den Zugang zum Gesundheitssystem für Flüchtlinge zu reduzieren. Nur wer Integrationswillen zeigt, soll den vollen Umfang der E-Card erhalten.
Mit allen Mitteln an den Asylzahlen zu schrauben, wird eine Kernmission von Blau-Schwarz sein. Differenzen wie bei einer möglichen Bankenabgabe sind in diesem Punkt allerdings nicht zu erwarten.
Halten die Ideen auch europarechtlich?
Wie die „Krone“ aus Verhandlerkreisen nun erfuhr, tüfteln die Verhandler an einem neuen Modell: FPÖ und ÖVP wollen Flüchtlingen den Zugang zu den medizinischen Leistungen erschweren. An den Details wird noch gefeilt. Detto wird geprüft, ob die Ideen europarechtlich auch halten. Ein Rechtsgutachten wurde in Auftrag gegeben. Derzeit bekommen Asylsuchende in Österreich automatisch Zugang zum gesamten Leistungsangebot der E-Card. Das soll sich nun ändern.
Asylwerber sollen nur noch einen eingeschränkten Zugang zum Gesundheitssystem bekommen – sprich nur eine Notversorgung. Zusätzlich soll den Asylwerbern auch ein kleiner Betrag von der Grundversorgung für die medizinische Notversorgung abgezogen werden. „So zahlen die Asylwerber auch in das Gesundheitssystem ein“, erklärt ein Verhandler. Ein weiterer erhoffter Effekt: Österreichs überlastetes Gesundheitssystem soll durch diese Maßnahme mehr Luft bekommen.
Sobald ein Flüchtling den Asylstatus erhalten hat, soll die Gesundheitsversorgung an gewisse Integrations-Kriterien gekoppelt werden. So soll ein Anreizsystem installiert werden. Wer sich bereitwillig integriert, hievt sich in der Gesundheitsversorgung auf ein besseres Niveau.
Der Plan: Österreich als Asylland unattraktiver machen
Die Taktik hinter diesem Plan liegt auf der Hand: Je beschwerlicher der Alltag für die Flüchtlinge hierzulande wird, umso unattraktiver soll Österreich als Asylland werden. Denn die Zahl der Abschiebungen zu erhöhen, ist ein weit langwieriger Prozess, als Bezahlkarten einzuführen und Gesundheitsleistungen zu reduzieren. Blickt man nach Deutschland, existiert dort ein ähnliches Modell. Die Asylsuchenden erhalten nur ein eingeschränktes medizinisches Angebot in den ersten 36 Monaten.
Sie haben lediglich Anspruch auf eine Notversorgung. Selbst chronische Krankheiten werden nicht behandelt. Ausnahmen gelten für Schwangere. Der Status verbessert sich, wenn sich Asylsuchende mehr als 36 Monate in Deutschland befinden.
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