„Ich bekenne mich schuldig“, sagt jener 25-jährige Serbe, der in Linz vor Gericht steht, weil er Ende August 2024 versucht haben soll, seine Ex-Freundin zu töten. Am Tag nach ihrem 22. Geburtstag, nachdem sie erneut gesagt hatte, dass es keine Beziehung mehr geben wird. Das Urteil von 17 Jahren ist dem Angeklagten zu hoch – nicht rechtskräftig.
Widerstandslos hatte sich der Serbe vor dem Mehrparteienhaus, in dem seine Schwester lebt, festnehmen lassen. Nach der Tat hatte er sich selbst fünf Stiche zugefügt und wurde ebenso gerettet wie sein akut in Lebensgefahr schwebendes Opfer, das durch eine Notoperation gerettet wurde – sechs Stiche hatten Hals und Oberkörper getroffen, auch die Luftröhre verletzt.
Trennung nie akzeptiert
Der Hintergrund der Tat ist die Trennung des Paars, das seit Jugendtagen – er war etwa 15, sie zwölf Jahre alt – in der alten Heimat „zusammen“ gewesen und sogar rituell verheiratet war. Doch er wollte es offenbar nicht wahrhaben, auch nachdem 2023 die junge Serbin nach Oberösterreich gezogen war, hier einen neuen Partner hatte und als Reinigungskraft arbeitet.
„Sonderbare Szene“ vor dem Geburtstag
Es gab aber immer wieder Kontakt, auch im August des Vorjahres, als der 25-Jährige nach Linz kam, um seinen Vater, Bruder und Schwester – und auch die Ex zu besuchen. Am Tag vor ihrem Geburtstag kam es laut Staatsanwalt zu einer „sonderbaren Szene“ in der Wohnung der jungen Frau, die es auch auf Video gibt: Er nimmt ihren Kopf, deutet einen Schnitt über den Hals an, ebenso, als ob er ihr das Genick brechen wollte.
„Wir haben nur gescherzt“
„Es hatte sich wohl der Gedanke verfestigt, das spätere Opfer zu töten“, sagte der Staatsanwalt, der von einer Kränkung sprach, weil am Tag darauf der Serbe nicht zum 22. Geburtstag des späteren Opfers eingeladen gewesen war. „Wir haben nur gescherzt“, meinte der Angeklagte vor Gericht. Für seine Ex war es wohl nicht so lustig, „sie hat mich danach aus der Wohnung geschmissen“, berichtet der Angeklagte.In Summe gab es drei Videos, die das Opfer aufgenommen hatte, „weil er mir immer wieder drohte, mich zumzubringen“.
„Ich habe sie geliebt“
„Ich habe nur noch schwarz gesehen. Ich habe ohne Emotionen zugestochen“, gesteht der 25-Jährige vor Gericht, was am nächsten Tag, den 29. August, passiert war, nachdem er seine Ex gebeten hatte, ihm einen Koffer zur Wohnung seiner Schwester nach Linz-Ebelsberg zu bringen. Er wollte, dass sie zurück nach Serbien kommt – „weil ich sie liebe, sie geliebt habe“ – und zuerst das Messer mit neun Zentimetern langer Klinge nur mitgenommen habe „um ihr Angst einzujagen“. Aber die „Aussprache“ lief nicht nach seinem Wunsch und er stach sechsmal zu.
Tritt in die Hoden rettete Opfer
Das Opfer schilderte teils unter Tränen, dass es nach den wiederholten Drohungen keine Beziehung mehr wollte. Da habe der Täter das Messer gezogen und ihr gesagt, dass er sie töten wolle. „So ist es am besten“, soll er gesagt haben, als er sie an den Haaren gezogen und mehrmals zugestochen habe. Das Messer blieb einmal sogar in der Wunde stecken und das Opfer zog es selbst heraus. Flüchten konnte die 22-Jährige nur, „weil ich ihm in die Genitalien getreten habe“.
Beide hatten neue Partner
Das Opfer konnte sich aus dem Auto, in dem man sich getroffen hatte, zu Nachbarn flüchten und wurde durch eine Notoperation gerettet. „Ich wollte, dass sie und ich nicht mehr leben“, gab der Angeklagte später zu Protokoll, stach sich selbst die Klinge fünfmal in die Brust, verletzte auch seine Lunge. Dass er zum Opfer gesagt haben soll, „Das hätte ich schon länger tun sollen“, verneinte der Angeklagte, der nach der Trennung übrigens auch wieder eine neue Partnerin gehabt hatte.
Anwalt bat um „eine Perspektive“
„Er möchte die Tat nicht kleinreden, mit seiner Tat wird er sich noch lange auseinandersetzen müssen. Es geht am Ende darum, was Sie mit dem Angeklagten machen. Mir geht es darum, ihm eine Perspektive zu geben“, sagt Anwalt Manfred Arthofer. Denn bei seinem bisher unbescholtenen Mandanten, er versprach nie wieder das Opfer zu belästigen. Die 22-Jährige sagte aber, dass sie Angst habe, dass es weitergeht, wenn der Täter wieder frei kommt. Es drohten zehn bis 20 Jahre oder sogar lebenslange Haft. Die Anwältin des Opfers machte rund 9000 Euro Schmerzengeld und Spitalskosten geltend, dieses wurde auch anerkannt.
Kurz nach 16 Uhr dann das Urteil: Schuldig, 17 Jahre Haft. Der Angeklagte berief sofort wegen der Strafhöhe, die Staatsanwaltschaft nahm drei Tage Bedenkzeit – daher keine Rechtskraft.
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