50-Jähriger angeklagt

Sopranistin gestalkt: „Habe mich in sie verliebt“

Gericht
29.01.2025 17:00

Es ist bereits elf Jahre her, dass ein 50-Jähriger das Konzert in Wien besucht hatte, das das Leben einer bekannten Sopranistin für immer veränderte. Denn ohne es zu wissen, verdrehte sie ihm ordentlich den Kopf. „Ich hab’ mich unsterblich in sie verliebt“, gibt der Mann im Wiener Landl zu. In seinem Stalking-Prozess kommt er glimpflich davon.

Um eine Künstlerin, die seit über einem Jahrzehnt von einem Mann beharrlich verfolgt wurde, ist es am Mittwoch in einem Stalking-Prozess am Wiener Landesgericht gegangen. Der Mann hatte die Sopranistin als Konzertbesucher auf der Bühne erlebt und sich dabei „unsterblich in sie verliebt“, wie er bekundete, nachdem sie ihn angezeigt hatte. Das Verfahren gegen den reumütig geständigen, bisher unbescholtenen 50-Jährigen wurde diversionell erledigt.

Zig E-Mails und Nachrichten
Die um 18 Jahre jüngere Sängerin war seit 2014 vom Angeklagten bedrängt worden, indem er sie mit Mails und über ihren Facebook-Account mit Textnachrichten überhäufte. Bereits 2015 erhielt der Mann ein Anwaltsschreiben, das ihm jede weitere Kontaktaufnahme untersagte. Er hielt sich nicht daran. Unter falschen Namen legte er sich zahlreiche Facebook-Accounts und weitere E-Mail-Adressen zu und textete die Betroffene zu.

„Ich wollte ihre Zuwendung“
„Ich bin selbst Geiger. Ich wollte ihre Zuwendung“, erläuterte er nun vor Gericht seine Beweggründe. Die Sopranistin sei „eine unglaubliche Künstlerin“, schwärmte er: „Ich habe mich in sie verliebt.“ Auf die Frage von Richterin Danja Petschniker, warum er von der Frau nicht abgelassen habe, obwohl ihn diese auf Facebook immer wieder blockierte, meinte der Angeklagte, er habe sich „in einer schwierigen Situation“ befunden: „Ich war allein in Wien. Ich komme vom Land. Es ist mir entlaufen.“

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Die letzten Monate war es nicht sehr lustig. Da habe ich Angst gekriegt.

Sopranistin im Zeugenstand im Wiener Landesgericht

Er sei ein oder zweimal auf einem Konzert, das die Sängerin besucht hatte, in ihrer Nähe zu sitzen gekommen. Da hätte er vermutet, „diese wunderbare Künstlerin“ sei womöglich von ihm angetan. „Zwischendurch hatte ich den Verdacht, dass das nicht in Ordnung ist, was ich mache“, räumte der Angeklagte ein. Doch „der Drang in mir“, ihr zu schreiben, sei stärker gewesen.„Was haben Sie sich erhofft?“, wollte die Richterin wissen. – „Dass sie mich vielleicht doch kontaktiert. Es hätte mir gereicht, wenn sie sagt, ich bin vergeben.“

Für Betroffene waren die letzten Monate „nicht sehr lustig“
Die Sopranistin sagte als Zeugin aus, nachdem der Angeklagte auf ihren Wunsch hin den Verhandlungssaal verlassen hatte. Sie schilderte, zunächst habe sie der zudringliche Fan nicht besonders belastet: „Angenehm ist es nicht.“ Dann sei der Mann aber wiederholt bei ihren Konzerten aufgetaucht und sie habe ihn im Publikum ausgemacht: „Das ist ein Schock.“ Am Ende habe sie ihn dann nicht nur auf ihren Barock-Konzerten, sondern auch auf der Straße, etwa bei einer Straßenbahn-Station, gesehen: „Die letzten Monate war es nicht sehr lustig. Da habe ich Angst gekriegt.“

Zuletzt hatte die Künstlerin vor wenigen Tagen ein Mail erreicht, das sie in Passagen verlas. In diesem Schreiben versprach der 50-Jährige, die Frau zukünftig in Ruhe zu lassen. Er habe „höchstes Interesse an Ihrem Wohlergehen“, hieß es in der Mail. Und weiter: „Ich bitte noch mal um Verzeihung.“

Diversion mit mehreren Weisungen verbunden
Der Angeklagte entging einer Verurteilung. Das Strafverfahren wurde diversionell erledigt. Der 50-Jährige hinterlegte eine Buße von 250 Euro und akzeptierte eine Probezeit von zwei Jahren. Per Weisung wurde ihm jede Kontaktaufnahme mit der Sopranistin untersagt. Außerdem muss er eine Psychotherapie antreten und dem Gericht vierteljährlich entsprechende Belege vorlegen.

Falls er sich nicht an die Weisungen halte, „sitzen Sie da“, schärfte die Richterin mit einer Handbewegung zur angrenzenden Justizanstalt Josefstadt dem Mann ein. Und sie appellierte an ihn: „Suchen Sie sich einen anderen Künstler oder Künstlerin, die Sie gut finden.“

Richterin: „Hoffentlich haben Sie sich jetzt entliebt“
Nach Rücksprache mit seinem Verfahrenshelfer war der 50-Jährige mit allem einverstanden. Auch die Staatsanwältin hatte keine Einwände, worauf die Anzeige rechtskräftig vorerst zurückgelegt wurde. „Hoffentlich haben Sie sich jetzt entliebt“, gab die Richterin dem 50-Jährigen noch mit auf den Heimweg.

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