In Linz startet heute der Prozess des entlassenen künstlerischen Geschäftsführers der städtischen Veranstaltungsgesellschaft (LIVA) gegen seinen Ex-Arbeitgeber. Der gefeuerte Brucknerhaus-Chef fordert beim Arbeitsgericht drei Millionen Euro Schadenersatz, weil er seine Karriere zerstört sieht. Er war wegen des Verdachts von Compliance-Verstößen und In-Sich-Geschäften erst freigestellt und im Juli 2024 entlassen worden.
So schnell wird’s nicht gehen: Für 55 Minuten ist heute, Donnerstag, die erste vorbereitende Tagsatzung am Landesgericht Linz anberaumt, die den Startschuss zu den Arbeitsrechts-Forderungen des früheren künstlerischen Geschäftsführers der LIVA, Dietmar Kerschbaum, bildet.
Fristlose Entlassung
Dieser war – wie mehrfach berichtet – im Zuge des Brucknerhaus-Skandals gefeuert worden, da es Nebenbeschäftigungen, unklare Vergabevorgänge und auch fehlerhafte Spesenabrechnungen gegeben haben soll.
Kerschbaum bestreitet alles, sieht seine „künstlerische Karriere zerstört“. Sein Vertrag wäre bis Ende Juli 2027 gelaufen, dieses Einkommen ist genauso Thema, wie 105.000 Euro Kündigungsentschädigungen, 35.000 Euro Schadenersatz und 10.000 Euro Schmerzensgeld.
Millionen-Forderung
In Summe werden rund drei Millionen Euro begehrt, der Anwalt berechnet eine Summe, die auf dem früheren Bruttogehalt von 250.000 Euro pro Jahr fußt. Und wäre die „rechtswidrige Kündigung“ nicht passiert, hätte Kerschbaum noch zwölf Jahre bis zur Pension bei der LIVA arbeiten können.
Die Stadt Linz lehnt die Forderung ab, ein Prozessende ist noch weit entfernt.
Kommentare
Willkommen in unserer Community! Eingehende Beiträge werden geprüft und anschließend veröffentlicht. Bitte achten Sie auf Einhaltung unserer Netiquette und AGB. Für ausführliche Diskussionen steht Ihnen ebenso das krone.at-Forum zur Verfügung. Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.
User-Beiträge geben nicht notwendigerweise die Meinung des Betreibers/der Redaktion bzw. von Krone Multimedia (KMM) wieder. In diesem Sinne distanziert sich die Redaktion/der Betreiber von den Inhalten in diesem Diskussionsforum. KMM behält sich insbesondere vor, gegen geltendes Recht verstoßende, den guten Sitten oder der Netiquette widersprechende bzw. dem Ansehen von KMM zuwiderlaufende Beiträge zu löschen, diesbezüglichen Schadenersatz gegenüber dem betreffenden User geltend zu machen, die Nutzer-Daten zu Zwecken der Rechtsverfolgung zu verwenden und strafrechtlich relevante Beiträge zur Anzeige zu bringen (siehe auch AGB). Hier können Sie das Community-Team via unserer Melde- und Abhilfestelle kontaktieren.