Wegen Fehler im Text

Hundegesetz muss schon wieder geändert werden

Oberösterreich
30.01.2025 12:30

Das viel diskutierte Hundehaltegesetz ist erst seit zwei Monaten in Kraft, muss aber schon wieder novelliert werden. Denn wegen zwei fehlerhaften Ziffern in den Paragrafen kann die Polizei derzeit die Leinen- und Maulkorbpflicht für Listenhunde nicht kontrollieren.

„Aufgrund eines redaktionellen Versehens müssen sprachliche Unschärfen und ein fehlerhafter Verweis im neuen oberösterreichischen Hundehaltegesetz bereinigt werden“, heißt es aus dem Büro des zuständigen Tierschutzlandesrates Michael Lindner (SPÖ) zur „Krone“. Während es bei neuen Gesetzen öfter vorkommt, „sprachliche Unschärfen“ auszubessern, hat der „fehlerhafte Verweis“ in diesem Fall doch recht gravierende Folgen: Die Polizei kann die Einhaltung der Leinen- und Maulkorbpflicht für Listenhunde derzeit nicht kontrollieren. Ebenso wenig kann sie momentan überprüfen, dass nicht mehr als zwei große Hunde gleichzeitig geführt werden können.

Zwei Ziffern sind falsch
Grund dafür sind zwei fehlerhafte Ziffern. Sie sollen nun korrigiert werden und der Polizei ihre vorgesehenen „Mitwirkungsrechte“ geben, wie es offiziell heißt. Der Antrag zu dieser Novelle soll am Donnerstag dem zuständigen Landtagsausschuss zugewiesen und in der darauffolgenden Sitzung am 6. März beschlossen werden.

Sanktionsfrei bleiben Verstöße für Hundehalter aber bis dahin dennoch nicht. Denn wie bisher können die Organe der Gemeinden, also zum Beispiel die Linzer Stadtwache, die Einhaltung der Vorschriften kontrollieren.

Fehler fiel niemandem auf
Das neue Hundehaltegesetz mit strengeren Regeln für große und potenziell gefährliche Vierbeiner war erst am 1. Dezember in Kraft getreten. Der Gesetzesentwurf der Fachabteilung des Landes sei noch richtig gewesen, heißt es aus dem Büro von Lindner. Der Ziffernsturz sei dann bei der Erstellung des Begutachtungsentwurfs passiert. Trotz intensiver Diskussionen zum Gesetz und vielen Stellungnahmen ist er niemandem aufgefallen.

Erst die Landespolizeidirektion hat das Land Oberösterreich danach auf den Fehler hingewiesen, über den die „OÖN“ zuerst berichteten. Anlass für das neue Gesetz zur Hundehaltung war bekanntlich die tödliche Bissattacke auf eine Joggerin in Naarn. Die neuen Paragrafen sollen für mehr Sicherheit sorgen.

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