Corona-Förderung

Auch Benko-Steuerberaterin im Visier der Ermittler

Wirtschaft
30.01.2025 18:00

TPA-Partnerin Karin Fuhrmann steht im Verdacht, an einem Förderbetrug rund um das Chalet N beteiligt gewesen zu sein. Es geht um 1,2 Millionen Euro an Steuergeldern.

Donnerstag, 23. Jänner. Um 8.30 Uhr nehmen Kriminalisten der Soko Signa René Benko in seinem Büro im Kaufhaus Tyrol fest. Zeitgleich durchkämmen Ermittler im Auftrag der Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft (WKStA) das Chalet N in Oberlech, das der Finanzjongleur mit seiner Familie immer wieder als noble Winterresidenz nutzte.

Es gab sogar ein „privates Büro“
Das Benko-Chalet am Arlberg zählt zum Laura-Stiftungsreich, das der Masseverwalter des Milliardenpleitiers bekanntlich seit dem 30. Jänner am Landesgericht Innsbruck zu knacken versucht.

Offiziell war in Lech ein Hotelbetrieb gemeldet. Doch ebendiese Angabe ziehen die Ermittler mittlerweile massiv in Zweifel. Sie meinen: Die Sechs-Sterne-Residenz habe „hauptsächlich als Unterkunft für René Benko und seine Geschäftspartner“ gedient. Benko habe dort sogar ein „privates Büro“ gehabt, zu dem nur er Zugang hatte. 

Nun geht es laut Recherchen von „Krone“ und „News“ um den Vorwurf des schweren Betruges. Denn: René Benko und Mittätern wird vorgeworfen, in der Corona-Pandemie für das mutmaßliche „Privat-Hotel“ eine staatliche Förderung über 1,2 Millionen Euro kassiert zu haben. Aus dem Topf der COFAG, der mit Steuergeldern gefüllt war.

„Erstellung von unrichtigen Gutachten“
Die Ermittler meinen, die Förderung sei missbräuchlich verwendet worden: nicht für die behördliche Schließung eines Hotels, sondern unter anderem „zur Finanzierung der privaten Lebensführung von René Benko“.

Ins Visier gerät damit auch eine der bekanntesten Steuerberaterinnen des Landes: Karin Fuhrmann, Partnerin der TPA und seit vielen Jahren eine enge Benko-Vertraute, soll laut WKStA am schweren Betrug bzw. am Förderungsmissbrauch beteiligt gewesen sein. In einem WKStA-Dokument ist von der „Erstellung von unrichtigen Gutachten, Stellungnahmen bzw. Bestätigungen als Beilage zu den Förderanträgen“ die Rede.

Benko und Fuhrmann haben alle Vorwürfe stets vehement bestritten. Es gilt die Unschuldsvermutung.

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