Sechs Angeklagte

35-Jährigen in Wien mit Strom und Wasser gefoltert

Gericht
31.01.2025 17:35

Weil sechs junge Syrer 10.000 Euro von einem Landsmann wollten, lockten sie ihn in eine Wiener Wohnung und malträtierten ihn regelrecht. Mit mafiaähnlichen Methoden: Abgerissenes Stromkabel, Waterboarding, Axt und Co. Einen Bereicherungsvorsatz streiten die Angeklagten ab.

„Sie haben angefangen, das Opfer zu malträtieren, und wenn ich malträtieren sage, meine ich das. Sie haben ihn wirklich gefoltert“, versucht der Staatsanwalt im Wiener Landesgericht die Gewalt zu verdeutlichen, zu der am 6. August 2024 sechs junge Männer in einer Wohnung am Währinger Gürtel bereit waren.

„Sie versteckten sich im Badezimmer“
Das Motiv laut Anklage – wie so oft: Geld. Genauer 10.000 Euro, die die Syrer zwischen 21 und 29 Jahren von ihrem Landsmann haben wollten. Die Methoden, die sie wählten, sind mafiaähnlich: Erst lockten die Angeklagten den Mann in die Wohnung. „Sie versteckten sich im Badezimmer und gingen sofort auf ihn los“, so der Staatsanwalt.

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Dass das nicht die feine englische Art war, da brauchen wir nicht zu diskutieren.

Anwalt Andreas Reichenbach verteidigt Erstangeklagten

Über Stunden folterten sie den 35-Jährigen, drohten ihm mit Stromschlägen aus einem abgerissenen Kabel, drückten ihm mehrmals ein nasses Tuch aufs Gesicht, bis er keine Luft mehr bekam und drohten, ihn mit einem heißen Messer zu verbrennen. Auch im Spiel: eine Schreckschusspistole und eine Axt. Dabei sei der ältere Syrer gefesselt gewesen.

War Opfer als abtrünniger Geldkurier tätig?
„Dass das nicht die feine englische Art war, da brauchen wir nicht zu diskutieren“, räumt der Verteidiger des Erstangeklagten Andreas Reichenbach ein. Ein Raub bzw. Erpressungsversuch – wie angeklagt – hätte jedoch nicht stattgefunden. Das Geld wäre den jungen Männern nämlich zugestanden. Beim Opfer handle es sich um einen Geldkurier des Hawala-Systems, das Überweisungen von und nach beispielsweise Syrien möglich macht. Den Betrag sei der 35-Jährige Bekannten und Familienmitgliedern der Angeklagten schuldig gewesen.

Die Anwälte Andreas Reichenbach und Alexander Philipp (re.) verteidigen. (Bild: Sophie Pratschner)
Die Anwälte Andreas Reichenbach und Alexander Philipp (re.) verteidigen.

„Es gibt also keine ungerechtfertigte Bereicherung“, fasst Verteidiger Alexander Philipp zusammen. Da dieses umstrittene Zahlungssystem vollends auf Vertrauen basiert und ohne jegliche Belege funktioniert, muss im Wiener Landesgericht ein umfangreiches Beweisverfahren geführt werden – deswegen wurde der Prozess vertagt. 

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