Eigentlich wäre der erste Haftprüfungstermin für René Benko erst am 7. Februar angesetzt gewesen. Doch überraschend musste der Rekordpleitier bereits am Freitag vor die Richterin treten. Nun ist fix: Er bleibt mindestens einen weiteren Monat in U-Haft.
Wie die „Krone“ erfuhr, war Benkos Haftprüfungstermin „von Amts wegen“ auf Freitag, 13 Uhr vorverlegt worden. Im Wiener Landesgericht wurde am Freitag schließlich entschieden, dass der gefallene Immobilienjongleur weiterhin nicht auf freien Fuß gesetzt wird.
„Weiterhin dringender Tatverdacht“
„Das Gericht geht weiterhin von dringendem Tatverdacht aus, ebenso vom Vorliegen der Haftgründe“, teilte die Justizbehörde mit. Offiziell hieß es, die Vorverlegung habe „aus terminlichen Gründen“ stattgefunden.
Wer allerdings hoffte, einen Blick auf den seit einer Woche in U-Haft befindlichen Pleitier zu erhaschen, wurde enttäuscht. Der 47-Jährige wurde über eine direkte Verbindung aus dem Gefängnis in Saal E 059 ins angrenzende Wiener Landl gebracht, wo zuerst die Oberstaatsanwältin der WKStA, dann Benkos Anwalt zu Wort kam. Gegen 14.30 Uhr stand dann fest: Die Untersuchungshaft für den Tiroler wird wegen Tatbegehungs- und Verdunkelungsgefahr um einen Monat verlängert.
Das Gericht geht weiterhin von dringendem Tatverdacht aus, ebenso vom Vorliegen der Haftgründe.
Mitteilung des Landesgerichts für Strafsachen Wien
Gegen den Beschluss auf Verlängerung der Untersuchungshaft kann nun binnen drei Tagen eine Beschwerde an das Oberlandesgericht Wien gerichtet werden. Die Verteidigung gab keine Erklärung ab.
Im „Grauen Haus“ in U-Haft
Der einstige Milliardenspekulant war am 23. Jänner in seinem Büro in Innsbruck verhaftet worden. Nach einer kurzen Einvernahme wurde er schließlich noch am selben Tag in die Justizanstalt Josefstadt nach Wien verlegt, am darauffolgenden Tag wurde die U-Haft über Benko verhängt.
Eigentlich wäre der erste Haftprüfungstermin am 7. Februar angesetzt gewesen – solange hätte Benko noch das Häfn-Menü im „Grauen Haus“ mindestens genießen müssen (wir berichteten). Doch nun musste er bereits eine Woche nach seiner Festnahme vor die Richterin treten.
Freilassung unwahrscheinlich
Dass Benko in nächster Zeit auf freiem Fuß kommt, ist mehr als unwahrscheinlich. Die Untersuchungshaft muss nun alle zwei Monate geprüft werden, es ist zu erwarten, dass die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft eher zeitnah Anklage erheben wird. Spätester Termin für die nächste Prüfung ist der 28. Februar. Dann könnte sich die U-Haft um zwei weitere Monate verlängern.
Benko war wegen Verdunkelungsgefahr und Tatbegehungsgefahr in Innsbruck festgenommen worden. Der Signa-Gründer soll „eine Rechnung gefälscht sowie versucht haben, Vermögen zu verheimlichen und dem Zugriff von Behörden, Masseverwaltern und Gläubigern zu entziehen“, wie es von der WKStA hieß. Sie ermittelt gemeinsam mit deutschen Behörden gegen Benko, nachdem sein einstiges Firmenimperium 2023 zusammengebrochen war.
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