Die EU-Kommission hat am Freitag angekündigt, zwei weitere Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich (und weitere betroffene EU-Länder) zu eröffnen. Im Fokus stehen Banken sowie die Geschlechterverteilung in Vorständen.
Österreich sei nach Ansicht Brüssels bei der Umsetzung der Beteiligungsketten-II-Richtlinie zur Sanierung und Abwicklung von Kreditinstituten säumig. Zudem sei die Richtlinie zur ausgewogeneren Vertretung von Frauen und Männern in Leitungsorganen von Unternehmen noch nicht vollständig umgesetzt worden.
Geschlechtergleichgewichts-Richtlinie seit Dezember 2022
Die Richtlinie soll für ein ausgewogeneres Geschlechtergleichgewicht in Vorständen und Leitungsgremien von Unternehmen sorgen. 40 Prozent der nicht geschäftsführenden Direktorenstellen und ein Drittel aller Direktorenstellen in großen börsennotierten EU-Unternehmen sind laut der EU-Regelung mit „Angehörigen des unterrepräsentierten Geschlechts“ zu besetzen. Sie trat im Dezember 2022 in Kraft, und musste bis 28. Dezember 2024 in nationales Recht umgesetzt sein. Neben Österreich sind zehn EU-Staaten säumig.
Verfahren gegen 16 weitere EU-Staaten
Die vollständige Umsetzung der Beteiligungsketten-II-Richtlinie sei entscheidend, um die Abwicklungsfähigkeit von Banken zu verbessern sowie Wettbewerbsprobleme zwischen unterschiedlich strukturierten Bankengruppen zu vermeiden, betont die Kommission. Säumnisse stellte sie etwa bei Mindestanforderungen an Eigenmittel und Verbindlichkeiten fest. Die Mitgliedstaaten mussten die EU-Regelung bis 13. November 2024 in nationales Recht umsetzen. Neben Österreich haben dies 16 EU-Staaten nicht getan.
Die betroffenen EU-Staaten haben nun zwei Monate Zeit, um Brüssel zu antworten und die Richtlinien vollständig in nationales Recht umzusetzen. Erhält die Kommission keine zufriedenstellende Antwort, kann sie beschließen, als nächsten Schritt im Verfahren eine sogenannte mit Gründen versehene Stellungnahme abzugeben.
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