14.600 Betretungs- und Annäherungsverbote hat Österreichs Polizei im Vorjahr ausgesprochen. Das ist ein Rückgang um 2,85 Prozent. Vertreterinnen der Gewaltschutzzentren berichteten am Freitag, „auch Lösungsvorschläge zu machen“, etwa eine Verschärfung beim Zugang zu Waffen.
Für Waffen der Kategorie C, Büchsen und Flinten, bräuchte es „zwingend eine Verlässlichkeitsprüfung“, sagte Karin Gölly, Geschäftsführerin des Gewaltschutzzentrums Burgenland. Sonst sei der Zugang zu einfach. Für das im Verbrechensopfergesetz geregelte Schmerzensgeld sollte es außerdem eine Erhöhung geben. Fristen sollten wegfallen. Die Pauschalentschädigung wurde seit 2013 nicht mehr angepasst.
Es dürfe jedenfalls nicht der Eindruck entstehen, die Polizei helfe nicht, sagte Marina Sorgo, Vorsitzende des Bundesverbands und Geschäftsführerin des Gewaltschutzzentrums Steiermark. Die Gewaltschutzzentren bekommen von der Polizei die Informationen zu den Betretungs- und Annäherungsverboten, damit sie auf die Betroffenen zugehen können.
So haben sich die Betretungs- und Annäherungsverbote seit 2022 entwickelt.
Darüber hinaus wenden sich aber auch Menschen an die Einrichtungen, die vorher nicht bei der Polizei waren. Vielleicht seien die Menschen heute bereit, früher Hilfe zu holen, inzwischen werde auch psychische Gewalt ernst genommen.
Beratung und Begleitung
Im Vorjahr wurden insgesamt 25.114 Gewaltbetroffene betreut. 80 Prozent waren weiblich, 20 Prozent männlich. „Unser Angebot gilt für alle Frauen, Männer sowie Kinder und Jugendliche und ist natürlich kostenlos und vertraulich“, sagte Sorgo. Die Gewaltschutzzentren würden Beratung, aber auch juristische und psychosoziale Begleitung anbieten. Man arbeite eng mit der Kinder- und Jugendhilfe sowie mit Täterberatungsstellen zusammen.
Österreichische Gewaltschutzzentren: 0800/700-217 Frauen-Helpline: 0800-222-555
Frauenhaus-Notruf: 057722
Polizei-Notruf: 133
„Die Prävention beginnt bereits bei der strukturellen, kulturellen Gleichstellung zur Auflösung von tradierten Rollenbildern“, sagte Sorgo. Es bräuchte auch ausreichende Gesundheitsversorgung, um psychische Erkrankungen zu verhindern und Fort- und Weiterbildungen von bestimmten Berufsgruppen
„Gleichzeitig wissen wir, dass in neun von zehn Fällen von ermordeten Frauen, sich diese keine Hilfe holen konnten. Auch dahin müssen wir unseren Fokus legen.“ Weshalb die Betretungs- und Annäherungsverbote zurückgegangen seien, könne sie nicht sagen. Das müsse über einen längeren Zeitraum beobachtet werden.
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