Es ist ihr schon so peinlich genug: Eine schwer darmkranke Frau aus dem Salzkammergut blitzte mit der Frage nach der Toiletten-Benutzung in Geschäften mehrfach ab. Dieser verweigerte „Service“ ist eine relativ heikle Angelegenheit, denn erst ab 1000 m²-Geschäftsfläche ist ein Konsumenten-WC vorgeschrieben.
„Das ist für mich fast ein Verbrechen an der Menschenwürde“, macht Regina W. ihrem Ärger in einem Brief an die „OÖ-Krone“ Luft. Sie leidet an Morbus Crohn, einer entzündlichen Darmerkrankung, die sich unter anderem durch chronischen Durchfall bemerkbar macht. „Wiederholt wurde mir in einem Geschäft untersagt, die Toilette zu benutzen. Ein gesunder Mensch kann sich nicht vorstellen, wie peinlich es ist, alleine danach zu fragen“, so W. verärgert. Die Erklärung in den betreffenden Geschäften wäre stets die gleiche: „Wir haben kein Kunden-WC.“
Eine Frage des „guten Willens“
„Das ist erst bei einer Geschäftsgröße über 1000 Quadratmetern vorgeschrieben“, weiß Martin Sonntag, Branchenobmann Handel bei der Wirtschaftskammer Oberösterreich. Wenn es eine Kundentoilette gibt, ist das Benützen der Personaltoiletten für Kunden nicht gestattet. Das ist auch schon alles, was gesetzlich geregelt ist. Der Rest obliegt dem guten Willen der jeweiligen Händler. „Jeder versucht, es den Kunden so angenehm wie möglich zu machen, aber eine Benützung der Mitarbeitertoilette ist nicht immer möglich. Zum Beispiel, wenn Kunden dafür durch viele Gänge oder den Sozialraum müssten. Da wäre es notwendig, dass immer ein Mitarbeiter dabei ist“, so Sonntag, der selbst eine Handelsfirma in Linz führt.
„Ist es denn so aufwendig, ein Kunden-WC mit Münzautomat zur Verfügung zu stellen?“, will Frau W. wissen. Fakt ist, dass pro errichteter Toilette Kanalgebühr entrichtet werden muss. Ob diese dann regelmäßig oder nur sehr sporadisch genutzt wird, ist irrelevant.
Mütter von Kleinkindern, Schwangere oder Menschen, die an bestimmten Krankheiten leiden, kennen das: Manchmal kann ein menschliches Bedürfnis einfach nicht länger warten. Zum Glück erlauben viele Handelsunternehmen das Benützen der Mitarbeitertoilette unter gewissen Umständen.
Die Tatsache, dass Angestellte die Kunden dabei bis vor das „stille Örtchen“ begleiten und teilweise davor warten müssen, ist wohl für beide Seiten nicht sehr angenehm. Als Kundin kann man nur auf das Verständnis der Geschäftsbetreiber hoffen. Denn man würde kaum fragen, wenn es nicht dringend wäre.
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