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Ein skurriler Fall von Fernbleiben vom Unterricht beschäftigte sogar das Bundesverwaltungsgericht. Eine Mutter beantragte Monate vor dem Tod des Großvaters Sonderurlaub für eine Schulanfängerin, um an der Trauerfeier in Gambia teilnehmen zu können. Das wollte die Bildungsdirektion aber nicht so recht glauben.
Das neue Schuljahr war gerade einmal einen Tag alt, als eine Mutter für ihre Erstklässlerin Sonderurlaub beantragte. Dieser sollte von 7. bis 17. Jänner des heurigen Jahres dauern und quasi nahtlos an die mit 6. Jänner endenden Weihnachtsferien anschließen. Als Grund für das Fernbleiben vom Unterricht gab die Mutter ein Begräbnis in Afrika an, ein genaues Datum blieb sie aber schuldig.
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