Prozess in Eisenstadt

Frontal in den Gegenverkehr: Lenker darf heimgehen

Burgenland
31.01.2025 17:45

„Er ist frontal auf mich zugerast“, sagt der Entgegenkommende, dessen Worte am Landesgericht Eisenstadt kein Gehör finden. Der Verursacher des Unfalls rechtfertigt sich damit, dass ihm während der Fahrt das Handy runtergefallen sei und er deshalb den Wagen „verrissen“ habe. 

Anfangs mutete der Vorfall im Juni wie ein Verkehrsunfall mit Personenschaden an. Weil aber der Verursacher an Ort und Stelle angab, sein Auto absichtlich mit Tempo 100 auf die Gegenfahrbahn gelenkt und somit wissentlich den Frontalcrash herbeigeführt hatte, wurden die Beamten hellhörig. Noch dazu murmelte der Pensionist im Spital immerfort, dass er „das Böseste vom Bösen“ sei.

Schließlich wurde der Nordburgenländer wegen Mordversuchs in Gewahrsam genommen und am Freitag dem Schöffensenat am Landesgericht vorgeführt. Dort wog man ab, den Betroffenen wegen Fremdgefährdung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum unterzubringen.

„Nach schweren Medikamenten wurde er gesprächig“
Er habe vor dem Frontalcrash acht Tage nicht geschlafen, weil er immer an die 150.000 Euro Schulden denken habe müssen. „Beim Fahren ist mir das Handy runtergefallen, ich habe es aufgehoben und dann hat er gekracht. Mehr weiß ich nicht. Selbstmord würde ich nie begehen.“ Sein Mandant leide an Alzheimer-Demenz, die Tochter sei als Erwachsenenvertreterin eingesetzt worden, sagt der Anwalt: „Nach dem Unfall haben ihm die Ärzte im Krankenhaus schwere Medikamente gegeben. Dann wurde er vermutlich gesprächig. Nach der U-Haft ist er ein gebrochener Mann“, der „einfach nach Hause will!“

Das darf er, weil ein Gerichtssachverständiger der Meinung ist, dass derzeit keine Gefahr vom Betroffenen ausgehe und es aktuell keine tiefgreifenden psychischen Probleme durch die vorhandene Erkrankung gäbe. Der Spruch ist bereits rechtskräftig, der Mann kann jetzt sein Schicksal in die Hände der Tochter legen.

Ach ja, Autos pilotieren darf er nicht mehr.

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