Statt eines Behindertenparkplatzes bekommt eine fußkranke Frau in Baden (NÖ) einen Wendeplatz vor dem Haus – samt Halte- und Parkverbot. Notwendige Dienste wie Physiotherapeut oder Gärtner müssen mit ihrer Ausrüstung nun weit entfernt parken.
Sabine Hitzenberger ist gemeinsam mit ihrem Mann und Sohn 2011 von Oberösterreich nach Baden gezogen. 2014 wurde bei ihr eine degenerative, unheilbare Krankheit diagnostiziert. Noch kann sie selbstständig mit dem Auto fahren. Das Ein- und Aussteigen sei aber für sie schon ziemlich beschwerlich, weshalb sie beim Land um einen Behindertenparkplatz direkt vor dem Haus angesucht hat.
Antrag abgelehnt
Dieser wurde zuerst bewilligt, dann aber wieder abgelehnt. Stattdessen wurde ein Wendeplatz vor ihrem Haus verordnet, zusätzlich mit einem Halte- und Parkverbot. Physiotherapeut, Gärtner oder andere Handwerker, die Hitzenberger aufgrund ihrer Krankheit laufend benötigt, können jetzt nicht mehr vor ihrem Haus halten und müssen längere Strecken zu Fuß mit schwerem Equipment zurücklegen.
Bereits sechs ähnliche Vorfälle
„Halten sie dennoch, bekommen sie sofort eine Anzeige von Nachbarn“, schildert Hitzenberger. Sechs solche Vorfälle innerhalb von 14 Tagen habe es bereits gegeben. Parkplätze hingegen kamen vor dem Haus gegenüber. „Die sind jedoch regelmäßig mit dem Fuhrpark des Nachbarn voll gestellt“, so Hitzenberger.
Wir sind da völlig ohnmächtig, weil in dieser Sache reine Freunderlwirtschaft betrieben wird.
Sabine Hitzenberger, Badner Bürgerin
Bei einem Lokalaugenschein im Vorjahr versuchte sie, auf die prekäre Parksituation und die Enge der Straße hinzuweisen. Sie befürchtet auch, dass bei einem medizinischen Notfall – ihr Sohn ist herzkrank – auch ein Rettungswagen blockiert werden könnte. Hitzenberger stieß jedoch auf taube Ohren bei allen Behörden und beim Pfaffstättner Bürgermeister Christoph Kainz – die Gasse vor ihrem Haus ist die Gemeindegrenze zwischen Baden und dem Nachbarort.
Kainz meint dazu: „In Bezug auf die Mindestbreite der Fahrbahn gab es eine Verhandlung mit der Bezirkshauptmannschaft und beiden Gemeinden. Dabei wurde festgestellt, dass die Fahrbahnbreite nicht unterschritten wird.“
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