E-Control empfiehlt:

Gaskunden sollten Zähler öfter selbst ablesen

Wirtschaft
02.02.2025 11:30

Anders als beim Strom gibt es beim Gas keine Smart Meter, die eine Fernablesung des Verbrauchs ermöglichen. Das hat zur Folge, dass zwar die Jahresabrechnungen in den meisten Fällen auf abgelesenen Werten beruhen, aber bei Verbrauchsabgrenzungen zwischen alten und neuen Kunden bei einem Umzug wird der Verbrauch oft nur rechnerisch ermittelt, kritisiert E-Control-Vorstand Wolfgang Urbantschitsch. „Das muss sich verbessern.“

Einerseits müssten sich die Netzbetreiber mehr anstrengen, um zu Zählwerten zu kommen – etwa durch häufigere Ablesungen oder durch die Montage fernablesbarer Zähler. „Da gibt es Möglichkeiten, dass der Gaszähler dem Stromzähler den Verbrauchswert rüberfunkt, und dann kann man es auslesen.“ Eine andere Möglichkeit wäre die Selbstablesung durch die Kunden.

Keine Smart Meter bei Gas geplant
Pläne für die Einführung von Smart Metern beim Gas gebe es nicht, sagt Urbantschitsch. Dabei wäre es bei Gas wirtschaftlich noch relevanter als bei Strom. „Die durchschnittliche Gasrechnung, wenn man mit Gas heizt, ist ja viel höher als die Stromrechnung.“ Daher wären fernablesbare Gaszähler grundsätzlich sinnvoll, meint der Energieregulator.

Andererseits sei die Anzahl der Gaszählpunkte auf der Haushaltsebene in den letzten drei Jahren um 6 Prozent zurückgegangen. „Im Jahr 2020 hatten wir noch 1,3 Millionen Zählpunkte, Ende 2023 waren es nur noch 1,23 Millionen Zählpunkte.“ Da stelle sich die Frage, wie viel man noch in eine Technologie investieren sollte, die rückläufig sei.

Für manche Netzbetreiber könne es sinnvoll sein, in Kombination mit dem Stromnetz ergänzend für einige Bereiche fernablesbare Gaszähler einzusetzen. „Es gibt aber keine Vorgabe dafür und wir haben auch keine Empfehlung dazu ausgesprochen.“

Einmal im Monat selbst ablesen
Gut wäre es, einmal im Monat oder zu Beginn und Ende der Heizperiode sowie zum Jahreswechsel eine Selbstablesung vorzunehmen, empfiehlt die Leiterin der Abteilung Endkunden bei der E-Control, Christina Veigl. Zu ihrem Aufgabenbereich gehört auch die Beratungs- und Schlichtungsstelle der E-Control. Bei vielen Anfragen geht es um Unklarheiten bezüglich Preisänderungsmöglichkeiten, Kündigungen durch Stromlieferanten oder Berufungen auf die Grundversorgung.

Die Beratungsstelle der E-Control hatte in den Krisenjahren ein enormes Arbeitsaufkommen zu bewältigen: Die Anfragen und Beschwerden schossen von rund 7750 im Jahr 2021 auf 33.400 (2022) und 42.700 (2023) in die Höhe. 2024 halbierten sich die Anfragen wieder auf rund 21.000, waren aber immer noch viereinhalbmal so hoch wie im Jahr 2020. Die Anträge auf Streitschlichtung gingen von knapp 2500 auf 1400 zurück – 2021 waren es nur 633 gewesen.

Die Zahl der Abschaltungen – meistens, weil die Strom- oder Gasrechnung nicht bezahlt wurde – stieg 2023 auf rund 35.700, nach rund 26.600 im Jahr davor. Das entspricht auf die Anzahl der Zählpunkte bezogen einer Abschaltrate von 0,69 Prozent. Für 2024 liegen bisher nur die Zahlen bis November vor, ein Rückgang sei aber nicht festzustellen, so die Regulierungsbehörde.

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