Massive Kritik

Weiter Alarmstufe Rot bei Landesgrünzone

Vorarlberg
02.02.2025 17:25

Im Jahr 2022 hatte der Verfassungsgerichtshof Sonderwidmungen als rechtswidrig eingestuft. Mit der von der Landesregierung anvisierten Lösung sind die Mitglieder der Allianz für Bodenschutz allerdings alles andere als einverstanden.  

Die vorgesehene Umwidmung von Flächen in Ludesch und Bludesch sorgt für Ärger bei den Mitgliedern der Allianz für Bodenschutz. Wie vor kurzem bekannt wurde, sollen die bereits als Betriebsgebiet gewidmeten und bebauten Flächen aus der Landesgrünzone fallen und in „Baufläche-Betriebsgebiet“ gewidmet werden. Eine Kompensation der verloren gegangenen Fläche ist bis dato nicht vorgesehen.

„Mit der Möglichkeit, ohne fachliche Einschränkung Sondergebiete im Freiland zu widmen, hat das Land einen Fehler gemacht und quasi durch die Hintertüre die Bebauung von Flächen ermöglicht, die gemäß Landesgrünzonenverordnung der Landwirtschaft, dem Naturschutz und der Naherholung dienen sollten“, empören sich die Mitglieder der Allianz für Bodenschutz in einem Schreiben.

Ein Kuriosum
Noch viel mehr ärgert sie aber die Begründung, weshalb keine Kompensationsflächen in die Landesgrünzone eingebracht werden, wie dies andernorts üblich sei. In Vorarlberg geht das kurioserweise nämlich nicht, weil die Flächen bereits bebaut und somit die Grünzonen-Ziele nicht erfüllen. „Zuerst wird mittels Sonderwidmung eine Bebauung ermöglicht und nun dient die Sonderwidmung als Ausrede, weshalb keine Flächenkompensation erfolgen soll“, ärgern sich die Mitglieder der Allianz für Bodenschutz.

Im Sinne einer guten Lösung fordern sie den zuständigen Landesrat Marco Tittler auf, die aktuellen und geplanten Umwidmungsverfahren auszusetzen. Um künftig ein verantwortungsvolleres Vorgehen in Bezug auf die Sonderwidmungsflächen sicherzustellen, sollte dieses Thema breiter diskutiert werden. Die anstehende Evaluierung des Raumbilds 2030, bei der Vertreter aus Politik, Wirtschaft, Wissenschaft und Gesellschaft einbezogen werden, würde den passenden Rahmen bieten.

Allianz für Bodenschutz

Bestehend aus einer Vielzahl an Organisationen, Initiativen und Experten aus Vorarlberg und unterstützt durch die Hagelversicherung Österreich setzt sich die Allianz für Bodenschutz seit 2019 für den Schutz und Erhalt der Landesgrünzone ein.

Durchaus an konstruktiven Lösungen interessiert, schlagen die Mitglieder der Allianz vor, Flächen befristet zu widmen. Würden diese beispielsweise als Parkplatz genutzt, könnte die Fläche wieder entsiegelt und rückgeführt werden. In anderen Fällen könnte auch die Widmung als Betriebsgebiet die richtige Strategie sein, bei der aber die Eigentümer einen Beitrag leisten sollten. „Die Grundstückseigentümer erhalten in diesem Fall durch eine Widmung als Bauland eine deutliche Wertsteigerung. Mittels einer Wertabgabe, wie sie beispielsweise der Schweiz existiert, könnten Entsiegelungs- und andere Bodenverbesserungsmaßnahmen finanziert werden“, schlagen die Mitglieder der Allianz für Bodenschutz vor.

Schon 2018 wurde im Oberland gegen die Entnahme von Flächen aus der Landesgrünzone demonstriert. Im Jahr 2022 hatte der Verfassungsgerichtshof Sonderwidmungen als rechtswidrig eingestuft. An der jetzigen Lösung gibt es erneut Kritik.

Porträt von Vorarlberg-Krone
Vorarlberg-Krone
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