Sechs Jahre Haft

Wien: Mordversuchsopfer erneut brutal überfallen

Gericht
03.02.2025 13:43

Das Opfer wird im Rollstuhl in Saal 201 im Wiener Landesgericht gebracht. Die Frau musste zwei schreckliche Gewalttaten über sich ergehen lassen. Erst vor weniger als zwei Jahren hat ihr Ex-Partner versucht, die Polin umzubringen. Jetzt ist ein 28-jähriger Niederösterreicher, den sie nicht kannte, angeklagt. Er versuchte, sie im August 2024 vor einem Obdachlosenquartier in Wien-Hernals zu vergewaltigen. Und muss dafür lange in Haft.

„Es war ein sehr brutaler, ganz gemeiner und ganz niederträchtiger Überfall“, leitet die Staatsanwältin den Vergewaltigungsprozess im Wiener Landl ein. Angeklagt ist ein 28-jähriger Mann aus Baden (Niederösterreich). Der Niederösterreicher soll am 28. August 2024 vor einer Obdachloseneinrichtung eine Frau attackiert haben. Täter und Opfer kannten sich nicht.

Täter hatte zwei Flaschen Wodka intus
Der Angreifer verletzte die 40-Jährige mit Fußtritten und Faustschlägen ins Gesicht. Er würgte sie, riss sie an den Haaren und zog laut Anklage anschließend ihre Hose und Unterhose runter. Danach versuchte er, die Polin zu vergewaltigen. „Er war in Amok und schrie, dass er Sex haben möchte“, beschreibt eine Zeugin die Situation. „Nur an den letzten Tritt ins Gesicht kann ich mich erinnern“, sagt der Beschuldigte, der 2,8 Promille Alkohol im Blut und eigenen Angaben nach zuvor zwei Flaschen Wodka konsumiert hatte. „Da hab‘ ich Angst bekommen.“

Frau vor zwei Jahren Opfer eines Mordversuchs
Die Frau hat bei der Tat unter anderem einen verschobenen Nasenbeinbruch erlitten. Besonders tragisch: Die Obdachlose wurde bereits vor knapp zwei Jahren Opfer einer Straftat. Damals hat ihr Ex-Partner versucht, sie zu töten. „Sie kam damals nur knapp mit dem Leben davon“, berichtet der Opfervertreter von einem „wirklich grenzwertigen Leben“.

„Ich muss Sie warnen, das sind verstörende Bilder“, warnt Richter Philipp Krasa, ehe er die Fotos der blutüberströmten Verletzten auf den Monitoren einblendet. Der Angeklagte ist geständig. Es sei das erste Mal gewesen, dass er jemanden attackiert habe, sagt er. 

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Von dem Angeklagten geht die große Gefahr aus, erneut strafbare Handlungen zu begehen.

(Bild: Groh Klemens)

Gerichtspsychiater Peter Hofmann

Suizid der Mutter nicht verarbeitet
Dem Schöffensenat berichtet er, dass er an Alkoholismus und Schizophrenie leide. Mit 14 habe er seine Mutter, die ebenfalls psychisch erkrankt war, nach ihrem Suizid tot aufgefunden: „Das habe ich nicht verarbeitet.“ Nach der Schule sei er dem Alkoholismus verfallen, obdachlos geworden. Aufgrund seiner Erkrankung empfiehlt Gerichtspsychiater Peter Hofmann eine Unterbringung in einem forensisch-therapeutischen Zentrum.

Kurz nach 13:30 Uhr steht fest: Der Schöffensenat verurteilt den Mann, der Matura und Lehrabschluss hat, zu sechs Jahren Haft plus Einweisung in eine Anstalt. Dem Opfer muss er binnen 14 Tagen 5000 Euro Schmerzensgeld zahlen. 

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