Ein 57-Jähriger aus St. Pölten blitzt mit Antrag auf Sozialhilfe ab, obwohl sein Krankengeld unter der Mindestsicherung liegt – jedoch nicht weit genug. Und auch Rehageld bekommt er keines, weil er laut Behörde trotz Immuntherapie arbeitsfähig sei. Nun wird mit Unterstützung der Arbeiterkammer geklagt.
Der August 2023 veränderte das Leben von Walter D. (57, Name von der Redaktion geändert) schlagartig. Durch Zufall wurde bei ihm Lungenkrebs diagnostiziert. Ein Jahr später wurde er operiert, ein Teil der Lunge entfernt. D. kämpfte sich zurück, ist seitdem aber zu 70 Prozent invalide. Alle drei Wochen muss der 57-Jährige derzeit zur Immuntherapie. „Sie setzt mich immer vier bis fünf Tage außer Gefecht. Aber sie scheint zu helfen“, hat der St. Pöltner seinen Optimismus nicht verloren.
Gesund genug für einen Job
Und das, obwohl zur Krankheit auch noch immense finanzielle Sorgen dazukommen. An Arbeit ist nämlich aktuell nicht zu denken. „Ich kann kaum 300 Meter weit gehen, ohne völlig außer Atem zu kommen“, so D. Die PVA sieht das aber anders. Ende des Vorjahres wurde ihm das Rehageld gestrichen, weil er gesund genug sei, um einen Job auszuüben. „Wer nimmt mich, wenn ich ständig wegen der Therapie ausfalle?“, fragt sich D. jedoch, der zuvor viele Jahre lang im Außendienst tätig war.
Schlagartig fehlen ihm damit monatlich mehr als 200 Euro. Zwar ist der Familienvater, der alleine lebt, bereits in eine günstigere Wohnung übersiedelt, mit dem Krankengeld in der Höhe von 1205,70 Euro findet er aber nur schwer ein Auskommen. Als wäre das nicht genug, wurde nun auch noch ein Antrag auf Sozialhilfe zur Unterstützung des Lebensunterhalts abgelehnt. Denn er verdiene um 3,31 Euro monatlich zu viel.
Klage gegen die PVA
Wie das? Um die Sozialhilfe beziehen zu können, müsste er nämlich fünf Euro unter der Mindestsicherungsgrenze (1209,01 Euro) liegen. Tut er aber eben nicht. „So falle ich um 218 Euro monatlich um“, füllt sich D. im Stich gelassen. Unterstützung erhält der St. Pöltner aber immerhin nun von der Arbeiterkammer, die ihn bei einer Klage gegen die PVA vertreten wird. Dabei geht es unter anderem ums Rehageld.
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